FDP-Fraktion fordert Ausbau der Videokonferenzsysteme für Bayerns Gerichte

Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag sieht im Bereich der Digitalisierung bayerischer Gerichte akuten Handlungsbedarf. Noch immer verfügen nicht alle Amts-, Land- und Oberlandesgerichte über entsprechende Video-Konferenztechnik. Stand heute sind es 58 von 98. Die FDP-Fraktion hat daher beantragt, bis Ende 2021 alle bayerischen Zivilgerichte mit Videokonferenzsystemen auszustatten.

Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag sieht im Bereich der Digitalisierung bayerischer Gerichte akuten Handlungsbedarf.

Laut Paragraf 128a der Zivilprozessordnung können Verhandlungen per Videokonferenz bereits seit Jahren durchgeführt werden. "Unser Anliegen, von dieser Möglichkeit stärker als bisher Gebrauch zu machen, ist durch die Corona-Krise noch dringlicher geworden", sagt FDP-Fraktionschef Martin Hagen.

"Die Digitalisierung ist eine der zentralen Herausforderungen – insbesondere für die Justiz. Auch während einer Pandemie müssen Bürger zu ihrem Recht kommen können. Es ist höchste Zeit, Bayerns Gerichte technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen."

Auch außerhalb von Pandemiezeiten seien virtuelle Verhandlungen sinnvoll. "Die persönliche Wahrnehmung von Verhandlungsterminen ist regelmäßig mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Die Prozessparteien und ihre Anwälte sowie Zeugen und Sachverständige müssen zum Teil weite Reisen zum Gerichtsstandort antreten, was eine Terminierung der Prozesse verkompliziert.

Die Möglichkeit, Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen, würde Gerichtsverfahren beschleunigen“, führt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag weiter aus. Durch eine flächendeckende Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzsystemen könne sich Bayern als moderner und fortschrittlicher Gerichtsstandort profilieren.

Den Antrag finden Sie hier.