Archäologische Projekte

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Körber FDP

Ich frage die Staatsregierung:

 

1.1 Ist in dieser Legislaturperiode vorgesehen, eine Anpassung des Fundrechts im BayDSchG anzustreben, die von der bisherigen Regelung nach §984 BGB hin zu einem Schatzregal führen wird?

1.2 Wird es in naher Zukunft Bemühungen der Staatsregierung geben, in einer Novellierung des BayDschG den Schutz paläontologischer Funde zu berücksichtigen, wie das in anderen deutschen Bundesländern in den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen verankert ist?

 

 

2.1 Wie viele archäologische Projekte (ggf. aus mehreren Teilmaßnahmen bestehend) der Jahre 2016 – 2018 lagen im oberschwelligen Bereich von EU-Vergaben?

2.2 Wie viele dieser in Frage 1 genannten Vergaben der Jahre 2016 – 2018 wurden EU-weit nach VgV ausgeschrieben (Auflistung nach Kalenderjahren)?

2.3 Wie steht das BLfD zur Praxis staatlicher Bauämter des Freistaats Bayern, seit 2016 Ausschreibungen ab dem Wert von 10.000 EUR auf Vergabeportalen online zu stellen?

 

3.1 Verfügt das BLfD über rechtliche Befugnisse, um im Vorfeld von denkmalfachlichen Verfahren archäologische Grabungsunternehmen auf ihre fachliche Eignung zu prüfen und ggf. von Vergabeverfahren auszuschließen?

3.2 Über welche Daten und Prüfkriterien verfügt das BLfD, um archäologische Fachfirmen auf nationaler oder EU-Ebene ohne Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs von Vergaben auszuschließen?

3.3 Darf das BLfD archäologische Fachfirmen von Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ausschließen, wenn ihm allein das Portfolio der Firma ungeeignet erscheint?

 

4.1 Wann wurde der Amtsleitung des BLfD bzw. der Abteilungsleitung Bodendenkmalpflege (B) erstmals vonseiten der Rechtsaufsicht im StMWK (bis 2018 StBW) mitgeteilt, dass keine Listen oder Teillisten qualifizierter Grabungsfirmen mehr an Auftraggeber und Bauherren herausgegeben werden dürfen?

4.2 Gab es eine Anweisung innerhalb des BLfD an die Mitarbeiter der Abteilung B, die Ausgabe von Listen oder Teillisten qualifizierter Grabungsfirmen an Auftraggeber und Bauherren abzustellen?

4.3 Wann ist die Praxis der Ausgabe von Listen oder Teillisten qualifizierter Grabungsfirmen durch Referenten und Techniker des BLfD vollständig abgestellt worden?

 

5.1 Existiert für Bauprojekte des Freistaats Bayern eine verbindliche Vereinbarung oder anderweitige Regelung mit der Obersten Baubehörde, dass die Rechnungsprüfung und Zahlungsabwicklung über das BLfD erfolgt, obwohl das BLfD nicht in das Vertragsverhältnis zwischen Grabungsfirma und Staatlichem Bauamt (StBa) eingebunden ist?

5.2 Wie wird die Rechnungsprüfung und Zahlungsabwicklung vonseiten des BLfD sichergestellt?

Antwort der Staatsregierung siehe Download