Bayerischen ÖPNV-Rettungsschirm vollständig aufrechterhalten
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Sebastian Körber, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest, dass die Staatsregierung trotz der Zusage seitens der Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr Kerstin Schreyer und abweichend von den Abstimmungen in der Verkehrsministerkonferenz des Bundes davon absieht, die Mittel des ÖPNV-Rettungsschirms des Bundes zu verdoppeln und zudem statt bis zu 100 Prozent lediglich bis zu 90 Prozent der Einnahmeverluste der bayerischen Verkehrsunternehmen ausgleicht.
Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, die Richtlinie für den bayerischen Rettungsschirm des ÖPNV insofern anzupassen, dass der Freistaat Bayern
1. den Rettungsschirm des Bundes verdoppelt,
2. den Schadenausgleich für die bayerischen Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträger auf bis zu 100 Prozent aufstockt und
3. die Staatsregierung somit ihren verkehrsvertraglichen Pflichten nachkommt.
Begründung:
Im Zuge der COVID-19-Pandemie sind die Fahrgeldeinnahmen für die Verkehrsunternehmen aufgrund sinkender Fahrgastzahlen zwischen 70 und 90 Prozent eingebrochen. Um die öffentliche Daseinsvorsorge wahrzunehmen und somit ein stabiles Grundangebot sicherzustellen, wurden die Verkehrsangebote im öffentlichen Nahverkehr in Absprache mit dem Freistaat weitgehend aufrechterhalten. Die Mindereinnahmen sollten gemeinsam von Bund und Freistaat ausgeglichen werden. Vorgesehen war laut Aussage seitens Staatsministerin Kerstin Schreyer vom 16. Juni 2020, die finanzielle Unterstützungsleistung des Bundes unter Auflagen zu verdoppeln und somit 375 Mio. Euro zu übernehmen. Konträr zu diesen Aussagen und abweichend von den Abstimmungen in der Verkehrsministerkonferenz des Bundes, übernimmt der Freistaat nun lediglich bis zu 90 Prozent der Einnahmeverluste und stellt ohne Vorankündigung Landesmittel in Höhe von 255 Mio. Euro statt bis zu 375 Mio. Euro zur Verfügung. Um auch zukünftig eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit zwischen Freistaat und den bayerischen Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträger zu gewährleisten, ist eine Aufrechterhaltung der zugesicherten Unterstützungsleistung von Nöten. Des Weiteren würde ein dermaßen großer finanzieller Einschnitt dafür sorgen, dass der Fahrgast am Ende der Leidtragende sein wird, wenn dem ÖPNV zu wenig Geld für Sauberkeit, Sicherheit und Infrastruktur zur Verfügung steht.