Behutsame Öffnungsstrategie für Sport- und Freizeiteinrichtungen
Antrag der Abgeordneten Martin Hagen, Alexander Muthmann, Julika Sandt, Matthias Fischbachund Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zeitnah ein Konzept vorzulegen, nach dem öffentliche und private Sport- und Freizeiteinrichtungen unter Hygiene- und Schutzvorgaben schrittw eise undabhängig vom lokalen Infektionsgeschehen wi eder öffnen dürfen . Dabei sind für alle sportlichen Betätigungen im Freien und in der Halle, insbesondere auch für Fitnessstudios, Freizeitparksund weitere Freizeiteinrichtungen sowie Hallen - und Freibäder Bedingungen und Kriterien zubenennen, unter denen die Betriebe und Hallen öffnen dürfen und die jeweiligen Aktivitäten wieder zugelassen werden. Dazu zählen beispielsweise die maximale Anzahl von Besuchern,maximale Aufenthaltsdauer, Verhaltens - und Abstandsregeln, Hygienekonzepte und weitereAnforderungen an verantwortliche Betreiber, Mitarbeiter und Besucher bzw. Sporttreibende.
Begründung:
Sport leistet gerade auch in angespannten Zeiten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung vonphysischer als auch psychischer Gesundheit und damit zur Lebensqualität der Bürgerinnen undBürger. Erste Lockerungen im Bereich des Breiten- und Freizeitsports wurden bereits auf denWeg gebracht. Allerdings betrifft dies bislang nur Individualsportarten unter freiem Himmel.
Sämtliche sportliche Aktivitäten in Hallen wie auch in gewerblich betriebenenFreizeiteinrichtungen, Freizeitparks und Fitnessstudios (§ 11 der 4. BaylfSMV) sind ausnahmslosweiterhin geschlossen zu halten. Dabei wird nach wie vor nicht differenziert nach Betrieben und Sportarten, die zwangsläufig mit Körperkontakten verbunden sind und solchen, bei denen dienotwendigen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. Wie die Einrichtungen für Sport, Spiel und Freizeit (Teil 4 der 4. BaylfSMV) müssen auch die Betriebeder Gastronomie und Hotellerie bis auf weiteres geschlossen bleiben (§ 13 und 14 der 4.BaylfSMV). Für diese Gastronomie- und Hotelleriebetriebe wurde aber ein Zeitplan für die Öffnungsmöglichkeiten bekannt gemacht. Gleichzeitig wurden das Wirtschaftsministerium unddas Gesundheitsministerium beauftragt, ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf dieGastronomie, die Hotellerie und den Tourismus zu erarbeiten.
Ein solcher Zeitplan und ein entsprechendes Konzept fehlen bezüglich der Sport-, Spiel- undFreizeiteinrichtungen. Dies ist aber erforderlich, weil bei einer differenzierten Betrachtung einerganzen Reihe von sportlichen Betätigungen wie z.B. Gymnastik, Tennis, Tischtennis, Badminton, Sportschießen etc. die Ausübung vor allem auch in der Halle ermöglicht werden kann und muss, weil die Ansteckungsrisiken bei Beachtung von Verhaltensregeln und Hygienekonzepten vertretbar gering gehalten werden können.
Ein solches Konzept ist auch erforderlich, weil z.B. Fitness- und Gesundheitsstudios oder auch Freizeitparks gewerblich betrieben werden und diese Unternehmen auch eine Perspektiveerwarten, ab wann und unter welchen Voraussetzungen eine Öffnung wieder möglich ist.Gleiches gilt auch für Schwimmsportstätten, Frei- und Hallenbäder.
Insgesamt ist eine Öffnungsperspektive und Strategie für den Sport-, Spiel- und Freizeitbereichauch mit Blick auf die Entscheidung notwendig, wonach die Fußballbundesliga ab Mitte Mai trotz medizinischer und epidemiologischer Vorbehalte ihren Betrieb wieder beginnt. Es sollte der Eindruck einer Sonderbehandlung der Fußballprofis gegenüber anderweitig Sporttreibenden undsonstigen gewerblich Tätigen in der Sport- und Freizeitbranche nicht weiter verstärkt werden.