Corona: Starre Besucherregelungen in Kultureinrichtungen sofort aufheben!
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest : Derzeit dürfen sich im Freistaat Bayern aufgrund der Corona-Pandemie in geschlossenen Räumen ab 22. Juni maximal 100 ZuschauerInnen aufhalten. Diese Festlegung erfolgte ohne Berücksichtigung verschiedenster Raumgrößen und -möglichkeiten bayerischer Kulturanbieter Sport- und Spielstätten.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, von der Festlegung exakter Besucherzahlen für Kultureinrichtungen während der Corona-Pandemie abzusehen und stattdessen den Kulturanbietern sowie Veranstaltern zu ermöglichen, ihre Besucherzahlen anhand der geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregelungen eigenverantwortlich festzulegen.
Begründung:
Die bayerischen Sportstätten, Kultureinrichtungen und Kulturanbieter leiden aufgrund der Corona-Pandemie massiv unter Einnahmeverlusten. Ständig sich ändernde Auflagen erschweren zudem die Planbarkeit und den Betrieb. Die derzeitige Festlegung einer genauen Besucheranzahl in Kultureinrichtungen und Sportstätten wird den Raumgrößen verschiedener Einrichtungen und -anbieter nicht gerecht. Unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen könnten wesentlich mehr BesucherInnen Kultur- und Veranstaltungsangebote wahrnehmen. Besucher und Besucherinnen wie auch Kultur- und VeranstaltungsanbieterInnen brennen darauf, Angebote zeigen und besuchen zu können! Die Veranstalter würden zudem von den dringend benötigten höheren Einnahmen profitieren.