Faire Wettbewerbsbedingungen in der Tourismusbranche: Wellness-Urlaub in Bayern ermöglichen

Antrag der Abgeordneten Martin Hagen, Albert Duin, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)

Der Landtag wolle beschließen:

In Bayerns Nachbarland Österreich sind die Wellnessbereiche von Hotels bereits geöffnet. Überall gelten dabei eingeschränkte Kapazitäten, Hygienekonzepte und Mindestabstände. In Bayern bleiben die betriebseigenen Schwimmbäder, Saunen und Wellnessbereiche nach wie vor geschlossen, obwohl es etwa für Freibäder und Fitnessstudios mittlerweile eine Öffnungsperspektive zum 8. Juni gibt. Ab dem 15. Juni wird die Grenze zu Österreich wieder vollständig geöffnet. Für die bayerische Tourismuswirtschaft besteht ab diesem Zeitpunkt das Problem, dass viele Urlauber aufgrund des besseren Angebotes lieber die Fahrt über die Grenze ins Nachbarland auf sich nehmen und dort die Hotels nutzen werden, als Urlaub in Bayern zu machen. Die derzeitige Regelung stellt somit einen massiven Wettbewerbsnachteil für die bayerische Tourismusbranche dar.

Der entscheidende Bestandteil aller Schutzkonzepte in Hotels und sonstigen Unterkünften ist die Einhaltung eines Mindestabstands zwischen Personen in allen Räumen einschließlich der sanitären Einrichtungen. Ziel ist, dass der Kontakt zwischen den Gästen, aber auch zwischen Gästen und  Personal, auf das Nötige reduziert wird. Dies ist im Wellnessbereich genauso möglich wie in Schwimmbädern, in Saunen und in allen anderen Räumen sowie im gastronomischen und allgemeinen Service.

Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, auch in Bayern ab dem 8 . Juni bei Vorliegen eines schlüssigen Hygienekonzeptes mit entsprechenden Mindestabständen die Öffnung betriebseigener Schwimmbäder, Saunen und Wellnessbereiche in Hotels und Unterkünften jeglicher Art wieder zu erlauben.

Begründung:

Ab dem Pfingstwochenende, also vom 30. Mai an, dürfen Hotels und andere Unterkünfte wieder Touristen aufnehmen. Gleiches gilt für Campingplätze. Parallel dazu öffnen auch andere touristische Angebote wie Freizeitparks, die Seenschifffahrt oder Seilbahnen. Dabei gelten für Hotels strenge Hygieneauflagen. Freibäder dürfen ab dem 8. Juni wieder öffnen. Betriebseigene Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder müssen jedoch geschlossen bleiben.

Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass das entscheidende Kriterium zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Einhaltung von Schutzvorkehrungen ist. Ebenso haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass sich Bayerns Bürger eigenverantwortlich an die Auflagen halten und damit den entscheidenden Beitrag zur positiven Gesamtentwicklung geleistet haben. Eine zügige Öffnung von betriebseigenen Wellnessbereichen ist daher mit entsprechenden Hygienekonzepten auf jeden Fall verantwortbar. Damit wird ein grenzüberschreitender fairer Wettbewerb in der Tourismusbranche ermöglicht.