IT-Sicherheit bei Beschaffung im Öffentlichen Dienst gewährleisten

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen,  Albert Duin,  Julika Sandt,  Alexander Muthmann,  Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, für den Bedarf im Öffentlichen Dienst in Bayern keine Informationstechnik von Firmen zu beschaffen, die nachweislich eng mit Sicherheitsbehörden fremder Staaten zusammenarbeiten, in denen die Einhaltung der Menschenrechte gefährdet ist. Bei der Beschaffung der Informationstechnik des Freistaates darf nicht allein das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend sein; das Kriterium der IT-Sicherheit muss ein wesentlich stärkeres Gewicht erhalten.

Die Informationstechnik der Behörden ist Teil der kritischen Infrastruktur Deutschlands und unterliegt besonders hohen Anforderungen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es unverantwortlich, dass in Bayern Produkte im Öffentlichen Dienst im Einsatz sind, deren Hersteller möglicherweise mit fremden Staaten kooperieren - selbst wenn es sich nur um Konsumer-Endgeräte handelt. Insbesondere Endgeräte sind sehr anfällig für zielgerichtete Spionageangriffe. Es kann kaum garantiert werden, dass fremde Staaten den Zugang zu sicherheitskritischer IT-Infrastruktur nicht für Spionagezwecke nutzen und Informationen ausleiten. Auf der Münchner Sicherheitskonferenz am vergangenen Wochenende wurde deutlich, dass Europa bei Kommunikationstechnik, vor allem bei sicherheitskritischer IT-Infrastruktur, eine strategische Eigenständigkeit benötigt. Bayern muss entsprechend seine Unabhängigkeit von Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit fremden staatlichen Behörden kooperieren, wahren. Die Gefahr von Spionage und Sabotage muss soweit möglich von Anfang an ausgeschlossen werden.

Es lässt sich zudem tagtäglich beobachten, wie fremde Staaten Überwachungstechnologie selbst gegen die eigene Bevölkerung einsetzen. Bayern sollte keine Produkte von Unternehmen beziehen, die in diesen Fällen Kern des Systems der uferlosen Massenüberwachung der Menschen sind. Die Staatsregierung muss den Wert deutlich machen, den sie Freiheit und Bürgerrechten beimisst.

Deshalb wird die Staatsregierung konkret aufgefordert, bei sicherheitskritischer Infrastruktur bereit zu sein, auf die Nutzung solcher Technik zu verzichten. Auch verschiedene andere Staaten nehmen bestimmte Bereiche von ausländischen Investitionen und Unternehmen aus. 

Begründung:

Sollten Produkte von Firmen im Sinne des Antrages im großen Stil im Öffentlichen Dienst eingesetzt werden - zumal in sicherheitsrelevanten Bereichen -, so stellt dies ein großes Sicherheitsrisiko dar. 

Aus Sicht der Freien Demokraten gehört zu Menschenwürde und Demokratie der Schutz der informationellen Selbstbestimmung. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in andere Staaten darf nur erfolgen, wenn dort ein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleistet ist. Hier bestehen in vielen Fällen aufgrund extensiver Überwachungsbefugnisse erhebliche Bedenken. Es muss sichergestellt sein, dass Daten, die aus Bayern übermittelt werden, hierfür nicht verwendet werden.