Kindergartenbeitragsfreiheit

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Matthias Fischbach, Julika Sandt FDP

Wir fragen die Staatsregierung:

1.

a. Wie hoch ist der durchschnittliche Elternbeitrag, der jeweils für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte in Bayern in den letzten 10 Jahren gezahlt werden musste (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?

b. Sieht die Staatsregierung angesichts der durchschnittlichen Kosten für die Eltern ihr im Koalitionsvertrag festgehaltenes Ziel, alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei zu stellen, durch die Einführung des 100€-Zuschusses als erreicht an?

c. Falls nein, was plant die Staatsregierung noch zu tun?

2.

a. Wie viele Kommunen / Träger (absolut und prozentual) haben seit November 2018 bis heute eine Erhöhung Elternbeiträge jeweils für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte in Bayern beschlossen bzw. angekündigt?

b. Wie stark wurden diese Elternbeiträge durchschnittlich erhöht?

c. Wie stellen sich diese Zahlen für den Vergleichszeitraum ein Jahr zuvor dar?

3.

a. Kann die Staatsregierung ausschließen, dass es zu Mitnahmeeffekten seitens der Kommunen / Träger durch die Einführung 100€-Zuschusses kam, indem die Elternbeiträge außerordentlich erhöht worden sind?

b. Hat die Staatsregierung im Vorfeld mit solchen Effekten gerechnet?

c. Falls ja, welche Maßnahmen wurden dagegen konkret getroffen?

4. Gedenkt die Staatsregierung den 100€-Zuschuss mit der Zeit anzupassen?

5. Wie viele Träger (absolut und prozentual) sind in Vorleistung gegangen und haben den Eltern den Beitragszuschuss von 100€ bereits ab 1. April 2019 für alle Kindergartenjahre gewährt?

6.

a. Kann die Staatsregierung ausschließen, dass eine tatsächliche Kostenfreiheit unabhängig von der Buchungsdauer dazu führt, dass Eltern länger buchen als nötig? (Falls die Bedingungen in den Kommunen zu unterschiedlich sind, um eine Antwort zu geben, die für ganz Bayern gilt, bitten wir bei den Fragen 6 und 7 der Einfachheit halber um Beantwortung am Beispiel der Kindergartengebühren in München ab September 2019 i.H.v. 0 € unabhängig von der Buchungszeit und dem Einkommen der Eltern.)

b. Mit welchen Effekten rechnet die Regierung durch längere Buchungszeiten bei tatsächlicher Kostenfreiheit mit Blick auf die Qualität der frühkindlichen Bildung und Finanzen der Sachaufwandsträger?

7.

a. Wie kleinteilig müssen Einrichtungen erfassen, ob Eltern Stunden gebucht aber nicht in Anspruch genommen haben, um sich nicht dem Vorwurf von Subventionsbetrug auszusetzen?

b. Welche Konsequenzen haben Buchungen ohne Inanspruchnahme für die Eltern (z.B. Rückzahlungen oder Ausschluss aus der KiTa)?

8. Welche Möglichkeiten haben Eltern, die ihre Kinder an private, nicht geförderte Kindergärten schicken, um auch den 100€-Beitragszuschuss zu erhalten?

Antwort der Staatsregierung siehe Download