Konversion von Komplexeinrichtungen entscheidend voranbringen III - Konversion ist mehr als Dezentralisierung
Antrag der Abgeordneten Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, in das Konzept zur Konversion von Komplexeinrichtungen auch die Weiterentwicklung bestehender Standorte von Komplexeinrichtungen einzubeziehen.
Die Dezentralisierung ist eine Möglichkeit der Weiterentwicklung. Ebenso muss es möglich sein, Komplexeinrichtungen so weit umzubauen, dass sie am Standort einen inklusiven Wohn-, Arbeits- und Sozialraum für Menschen mit und ohne Behinderung bieten. Dabei ist die bestehende Infrastruktur - beispielsweise die ärztliche Versorgung, Verpflegungsmöglichkeiten, Freizeitangebote oder Wäschereien - zu nutzen und anzupassen. Um aber die bestehenden Komplexeinrichtungen für Menschen mit und ohne Behinderung so attraktiv zu machen, dass ein inklusiver Sozialraum entsteht, sind die Standorte sehr gut an das ÖPNV-Netz und die digitale Infrastruktur anzubinden. Die Freizeit-, Einkaufs- und gastronomischen Angebote sind so anzupassen, dass die neu gestalteten Sozialräume auch für weitere Personengruppen und für Inklusionsunternehmen interessanter werden. Zudem ist eine Öffnung der Standorte anzustreben damit auch Menschen, die außerhalb des Standortes leben, die Infrastruktur, wie beispielsweise die Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten, nutzen können. Ebenfalls soll eine Zusammenarbeit der Standorte mit den Vereinen in der Umgebung intensiviert werden, damit auch diese hier ihre Aktivitäten ausweiten und ein inklusives Miteinander gelebt wird.
Begründung
Der Prozess der Konversion von Komplexeinrichtungen darf nicht dazu führen, dass alle bestehenden Standorte ausnahmslos geschlossen und nicht mehr genutzt werden. Die Dezentralisierung soll zwar weiterhin der bestimmende Ansatz bei der Konversion von Komplexeinrichtungen sein, denn es ist das oberste Ziel, dass auch in den Städten und Gemeinden Menschen mit und ohne Behinderung miteinander leben können. Dennoch sollten auch Ansätze entwickelt werden, wie die bestehenden Standorte weiterverwendet werden können. Oft sind diese Standorte mit hervorragender Infrastruktur für das alltägliche Leben ausgestattet, so dass es in diesen eine ärztliche Versorgung, Verpflegung oder auch Wäschereien gibt. Eine Schließung dieser über die Jahre entwickelter Strukturen wäre ein großer Verlust. Vielmehr können, wie auch die Lebenshilfe Bayern in ihrer Stellungnahme erläutert hat, die bestehenden Infrastrukturen oder Bauten von Komplexeinrichtungen als Grundlage für die Schaffung eines inklusiven Sozialraums genützt werden. So ist auch durchgängige Barrierefreiheit für viele Personengruppen, die bisher nicht in Komplexeinrichtungen leben, ein großer Vorteil.
Da sich jedoch einige Standorte von Komplexeinrichtungen außerhalb von Gemeinden und Städten befinden, gilt es die ÖPNV-Anbindung auszubauen, damit die Einrichtungen gut erreichbar sind. Auch ist es zwingend notwendig, dass vor Ort eine stabile Internetverbindung verfügbar ist. Denn nur mit einer guten Verkehrs- und digitalen Infrastruktur wird es möglich sein, die bestehenden Standorte zu einem inklusiven Lebensraum zu entwickeln, in dem Wohnen, Arbeiten, Lernen, Kultur, Sport und Spielen für Menschen mit und ohne Behinderung interessant ist.