Konversion von Komplexeinrichtungen entscheidend voranbringen V - Vorankommen durch auskömmliche Finanzierung
Antrag der Abgeordneten Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Mittel für die Konversion von Komplexeinrichtungen zu erhöhen, so dass jährlich mindestens Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro (ohne Verpflichtungsermächtigungen) im entsprechenden Haushaltstitel verbucht werden. Dies soll so lange gelten, bis die Konversion abgeschlossen ist, d.h. alle Einrichtungen dezentralisiert, rückgebaut oder zu attraktiven inklusiven Sozialräumen weiterentwickelt wurden, in denen Menschen mit und ohne Behinderung aus freiem Willen leben.
Begründung
Bereits im Jahr 2019 kündigte die damalige Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Kerstin Schreyer, an, den Umbau von Komplexeinrichtungen mithilfe eines Förderprogramms in Höhe von 20 Millionen Euro jährlich zu unterstützen. Bisher bleibt dieses Förderprogramm jedoch weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Die Staatsregierung stellte im Jahr 2020 gerade mal die Hälfte der angekündigten Mittel zur Verfügung. Auch im Haushaltsplan für dieses Jahr werden nur 10 Millionen Euro für diese Aufgabe verbucht. Zwar argumentiert die Bayerische Staatsregierung, durch die eingestellten Verpflichtungsermächtigungen werde die versprochene Höhe der Mittel erreicht. Bei Verpflichtungsermächtigungen handelt es sich jedoch um keine kassenwirksamen Vorgänge. Vielmehr wird dadurch nur das Versprechen gegeben, dass auch in nächsten Jahren eine Förderung in einer bestimmten Höhe erfolgen wird. Allein diese Zusage für die Zukunft ist jedoch nicht ausreichend, um die Konversion entscheidend voranzubringen. Vielmehr braucht es sofort Finanzmittel, damit bei möglichst vielen Komplexeinrichtungen bereits mit der Konversion oder den Vorarbeiten für diese begonnen werden kann. Auch die eingeladenen Experten bestätigten bei der Anhörung am 28.01.2021 im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Familie und Jugend, dass die bisher zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um die Konversion voranzubringen. Die Wohlfahrtsverbände schätzen die Kosten für die Konversion auf ca. 1,2 Milliarden Euro.
Auch weitere Verbesserungen der Förderkriterien, wie beispielsweise die Einbeziehung von Komplexeinrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung, breitere Definitionen von Komplexeinrichtungen oder die Förderung von kleinen inklusiven Wohnprojekten erfordern mehr Finanzmittel.