Nitratmessstellen in Bayern
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christoph Skutella FDP
Gebiete in Bayern mit besonders hohem Nitratgehalt (> 50 mg/l) werden als sogenannte rote Gebiete ausgewiesen. Grundlage dafür ist die Ausführungsverordnung der Düngemittelverordnung AvDüV. Landwirte, die ihre Feldstücke in diesen Gebieten bewirtschaften, müssen eine Reihe an zusätzlichen Aufgaben erfüllen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Nitratsituation im bayerischen Grundwasser im Rahmen der DüV aus zwei verschiedenen Perspektiven ausgewertet: Der Messpunktbezogenen und der Flächen/-Wasserkörper-bezogenen Auswertung. Bei der Messpunkt-bezogenen Auswertung soll, um den landwirtschaftlichen Einfluss darzustellen, das bisherige „Belastungsnetz“ durch ein „repräsentatives Messnetz“ ersetzt werden.
Ich frage die Staatsregierung
1.1 Welche Messstellen wurden für die Erstellung der Gebietskulisse im Rahmen der Ausführungsverordnung Düngemittelverordnung (AvDüV) verwendet (bitte Aufzählung der Messstellen nach Namen und Nummer, Wasserwirtschaftsamt, Landkreis und Gemeinde, Kennzeichnung in welchem Gebiet die Messstelle liegt - grün, weiß, rot - und ob es sich dabei um eine Messstelle aus der Wasserrahmenrichtlinie handelt)?
1.2 Wie lauten die einzelnen Werte der in 1. erfragten Messpunkte (in Nitrat [mg/l] und Ermittlungsjahr)?
1.3 Welche Bestrebungen hat die Staatsregierung, die Dichte des Nitratmessnetzes in Bayern anzuheben, um mindestens im EU-Durchschnitt zu liegen (bitte Maßnahmen und Zeithorizont angeben)?
2.1 Welche verschiedenen Messnetze für die Bestimmung der Grundwasserqualität gibt es in Bayern (bitte Messpunkteanzahl pro km2 angeben)?
2.2 Welche Messpunkte der verschiedenen Messnetze (EUA-Messnetz, EU-Messnetz) in Bayern überschreiten den Schwellenwert N 50 mg/l (bitte Name, Nummer, Standort, Landkreis, Gemeinde, Nitratgehalt mg/l)?
2.3 Auf welcher europäischen Rechtgrundlage weist die Staatsregierung die Nitratbelastung der Böden und die Gebietskulisse im Rahmen der AvDüV über die Messstellen der Wasserrahmenrichtlinie aus (bitte entsprechende Verordnung (EU)/ Richtlinie (EU) mit Paragraphen und ggf. Absätzen, Sätzen, Ziffern und Buchstaben angeben)?
3.1 Handelt es sich bei den durchgeführten Messungen um Mittelwerte mehrerer Messungen (wenn dem so ist, bitte Tabelle mit Bezeichnung der Messstelle, der Anzahl der Messungen und der Zeitpunkte darstellen) oder um einmalige Messergebnisse?
3.2 Nach welchen Kriterien wird der landwirtschaftliche Einfluss der Nitratbelastung an den Messstellen bewertet (bitte Auflistung der Kriterien und Gewichtung der einzelnen Kriterien)?
3.3 Wie erfolgt die Umstellung der Messpunkt-bezogenen Auswertung des landwirtschaftlichen Einflusses der Nitratbelastung vom „Belastungsnetz“ hin zu einem „repräsentativen Messnetz“ (bitte Meilensteine der Umsetzung in Bezug auf den Zeithorizont angeben)?
4.1 Nach welchen Kriterien werden Messstellen in einem „repräsentativen Messnetz“ ausgewählt (bitte Auflistung der Kriterien und Gewichtung der einzelnen Kriterien)?
4.2 Wie erklärt die Staatsregierung den landwirtschaftlichen Einfluss der Nitratbelastung am konkreten Beispiel der sechs belasteten aus insgesamt 23 Messstellen des Gebietes „Hahnbacher Sattel“ in der Oberpfalz (bitte die Messstellen: 1. Hahnbach Q5, 2. Quelle Erlenberg/Steinberg, 3. Quelle Riglashof, 4. Brunnen Irlbach, 5. Quelle Kainsricht und 6. Quelle am Laubberg mit jeweiliger Begründung des landwirtschaftlichen Einflusses auf Nitratbelastung auflisten)?
4.3 Wie schließt die Staatsregierung aus, dass außerlandwirtschaftliche Faktoren, im konkreten Niedermoorböden, Erlenbestände und Totholz an Messstellen die Nitratwerte negativ beeinflussen?
5.1 Was unternimmt die Staatsregierung, um einer Auszehrung der Böden mit negativen Folgen für die Bodenfruchtbarkeit in den vieharmen Ackerbauregionen, die aber dennoch in einem „roten Gebiet“ nach AVDüV liegen, wie zum Beispiel der Burglengenfelder Malm oder Hahnbacher Sattel, mit einem durchschnittlichen Tierbesatz von ca.0,96 GV/ha, entgegenzuwirken?
5.2 Wie schließt die Staatsregierung aus, dass Messpunkte, die eine hohe Nitratbelastung aufweisen, innerhalb von bayerischen Rüstungsaltlastenverdachtsstandorte liegen?
5.3 Wie bewertet die Staatsregierung einen möglichen Zusammenhang von bayerischen Rüstungsaltlastenverdachtsflächen und geographisch nahgelegenen oder sich überschneidenden roten Gebieten?
6.1 Wie schließt die Staatsregierung aus, dass Rüstungsaltlastenverdachtsflächen den Nitratgehalt der Böden negativ beeinflussen?
6.2 Für welche Gebiete Bayerns wurde eine schematische Ergebniskarte über die Gebietskulissen mit erhöhten Handlungsbedarf Nitrat mit „Priorisierung der Maßnahmenumsetzung“ bislang erstellt (bitte Auflistung der Gebiete mit den jeweiligen Ergebniskarten und der Zeit)?
6.3 Wie werden landwirtschaftliche Fachdaten, z.B. Bodendaten, Landnutzung, N-Salden für die Differenzierung der Gebiete mit erhöhtem Handlungsbedarf verwendet (bitte Auflistung der verwendeten Fachdaten mit jeweiliger Einheit, z.B. mg/l bei N-Salden)?
7.1 Welche Flurstücke mit erhöhtem Handlungsbedarf Nitrat wurden neben dem Pilotprojekt Werntal noch nach Sanierungsprioritäten eingestuft (bitte Flurstücknummern, mit Gemeinde und Priorisierung nach gering bis sehr hoch angeben – wenn Karte vorhanden, dann auch diese darstellen).
7.2 Wie erklärt die Staatsregierung, dass die Grenzverläufe von roten, weißen und grünen Gebieten entlang der Grundstücksgrenzen, die gleich den Gemarkungsgrenzen sind, verlaufen, die Bewirtschaftungsgrenzen jedoch auch über die Gemarkungsgrenzen hinaus gehen können und es somit sein kann, dass ein Acker zugleich in mehr als einem Gebiet liegt (zum Beispiel rot und weiß ist)?
7.3 Was unternimmt die Staatsregierung in solchen Fällen, um Klarheit bei der Gebietseinteilung zu schaffen?
8.1 Was unternimmt die Staatsregierung, um einer Auszehrung der Böden mit negativen Folgen für die Bodenfruchtbarkeit in den vieharmen Ackerbauregionen, die aber dennoch in einem „roten Gebiet“ nach AVDüV liegen, wie zum Beispiel der Burglengenfelder Malm oder dem Hahnbacher Sattel, mit einem durchschnittlichen Tierbesatz von ca.0,96 GV/ha), entgegenzuwirken?
8.2 Wie hoch ist der Mindestabstand von Trinkwassergewinnungsanlagen für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu auffälligen (roten) Messpunken?
8.3 Welche Trinkwassergewinnungsanlagen in Bayern befinden sich in roten Gebieten (bitte Aufschlüsselung nach Name, Wasserwirtschaftsamt, Gemeinde, Landkreis der Trinkwasserversorgungsanlagen und jeweiligen roten Gebieten)?