Öffnungszeiten 24/7 für digitale Kleinstsupermärkte

Antrag der Abgeordneten Martin Hagen, Albert Duin, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach, Christoph Skutella und Fraktion (FDP)

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, für digitale Kleinstsupermärkte eine Öffnung rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, zu ermöglichen. Insbesondere soll die Öffnung der digitalen Kleinstsupermärkte „TanteM“ in Parkstein und "Nahkauf-Josefs-Box" in Pettstadt sowie aller weiteren digitalen Kleinstsupermärkte ab sofort auch wieder an Sonn- und Feiertagen ermöglicht werden.

Begründung:

Digitale Kleinstsupermärkte ermöglichen ohne den Einsatz von Personal dank künstlicher Intelligenz außerhalb der vom Ladenschlussgesetz vorgegebenen Zeiten einen 24-Stunden Einkauf an 365Tagen im Jahr. Seit Juli 2021 dürfen in Bayern solche digitalen Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal und mit einer reinen Verkaufsfläche von bis zu 100 Quadratmetern an jedem Werktag, also von Montag bis Samstag, rund um die Uhr öffnen - allerdings mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Dies ist nicht sinnvoll, da die Öffnung ohne den Einsatz von Personal erfolgt. Die Kunden scannen und bezahlen ihre Ware eigenständig. Zudem besteht insbesondere dann ein Bedarf nach dem Angebot, wenn normale Einkaufsgelegenheiten geschlossen haben, also gerade sonn- und feiertags.

Die Schließung an diesen Tagen ist auch aus Wettbewerbssicht bedenklich, da Tankstellen und andere Verkaufsgelegenheiten ebenfalls öffnen dürfen. Insbesondere Tankstellen entwickeln sich mehr und mehr zu Vollsortimentern mit Frischeprodukten, Getränken etc., die sonn- und feiertags von Kunden anstelle von Supermärkten ganz regulär genutzt werden. Dies macht auch die Begründung der Staatsregierung zum Verbot der Öffnung an Sonn- und Feiertagen zur Makulatur. Denn die Staatsregierung begründet das Verkaufsverbot mit dem Schutz der Sonn- und Feiertage, wonach "rund um den digitalen Kleinstsupermarkt An- und Abfahrtsverkehr und somit unzulässige öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Sonn- und Feiertagsruhe zu beeinträchtigen" entstünden (siehe Pressemitteilung des Bayerisches Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 27. Juli 2021). Von den bayerischen digitalen Kleinstsupermärkten wie "Tante M" in Parkstein und "Nahkauf-Josefs-Box" in Pettstadt  sind keine Beschwerden dieser Art bekannt. Im Gegenteil schätzen die Menschen vor Ort das unkomplizierte Angebot.

"Tante M" etwa hatte bisher mit Duldung des zuständigen Landratsamtes auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet. Dafür gab es aus der Bürgerschaft und der Politik große Unterstützung. Nun musste das Landratsamt die Öffnung per Weisung aus München untersagen. Demnach sei der Betrieb von digitalen Kleinstsupermärkten an Sonn- und Feiertagen gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage nicht zulässig. Zulässig ist hingegen weiterhin der Betrieb von reinen Automatenläden. Der Unterschied zwischen diesen und einem digitalen Kleinstsupermarkt ist praktisch aber nicht zu begründen, da beide Läden ohne Personal mit einem quasi identischem Sortiment arbeiten. Die Interpretation1/2 eines digitalen Kleinstsupermarktes als begehbarer Automat liegt nahe.

In den ländlichen Räumen Bayerns ist es nicht ungewöhnlich, bei kleineren Besorgungen 20 Kilometer oder mehr zur nächsten Tankstelle fahren zu müssen. In den Gemeinden ist die Nachfrage nach digitalen Kleinstsupermärkten daher hoch. Sie bieten insbesondere für den ländlichen Raum eine gute Möglichkeit füreine unkomplizierte Nahversorgung - auch an Sonn- und Feiertagen. Zudem stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Onlinehandel.