Pleitewelle verhindern, stationären Einzelhandel stärken: Entlastung durch zusätzliche verkaufsoffene Corona-Sonn- und Feiertage
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Albert Duin, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest:
Der stationäre Einzelhandel in Bayern braucht politische Unterstützung, um im aktuellen Strukturwandel gegenüber dem reinen Online-Handel bestehen zu können . Er gehört zu den schwer betroffenen Branchen der Corona-Krise und eine rasche Erholung ist nicht in Sicht. Zusätzliche verkaufsoffene Sonn- und Feiertage entlasten den stationären Einzelhandel in Zukunft und helfen dabei, zumindest einen Teil der verpassten Umsätze nachzuholen. Insbesondere die beiden kommenden Feiertage im Freistaat – Mariä Himmelfahrt (15.08.) und der Tag der Deutschen Einheit (03.10.) – fallen in diesem Jahr beide auf einen Samstag. Es ist dem stationären Einzelhandel nicht zuzumuten, zusätzlich zu den ausgebliebenen Umsätzen während der CoronaKrise, zwei weitere umsatzstarke Samstage zu verlieren und somit in eine noch größere finanzielle Schieflage sich zu begeben.
Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um zusätzliche vorübergehende verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zu ermöglichen. Über die ergriffenen Maßnahmen ist dem Landtag zu berichten.
Begründung:
Der Hauptgrund für wachsende Marktanteile des Online-Handels gegenüber dem stationären Einzelhandel sind die Öffnungszeiten. Drei von vier Befragten (77 Prozent) gaben im Rahmen einer Studie des Digitalverbands Bitkom die Unabhängigkeit von Geschäftsöffnungszeiten als wichtigsten Grund für den Onlinekauf an. Unabhängig von der konjunkturellen Lage zeigt sich immer wieder, dass die Stimmung vor allem im stationären Handel in den Innenstädten stagniert, während gleichzeitig Online-Händler von vorteilhaften Entwicklungen, wie verändertem Konsumverhalten, profitieren. So wuchs der Online-Handel in der vergangenen Dekade im Durchschnitt jährlich 12,4 Prozent, wohingegen der stationäre Einzelhandel nur 2,5 Prozent verbuchen konnte. Laut Prognose, unabhängig von den Corona Auswirkungen, wächst der Online-Handel im Jahr 2020 um 9 Prozent auf 63 Milliarden Euro. Das bedeutet eine Fortschreibung der bisherigen Entwicklung: Schon seit Jahren steigt der Online-Anteil am Einzelhandel, dabei verbucht in Deutschland allein Amazon mit Eigenhandel und seinem Marketplace fast die Hälfte des gesamten Online-Umsatzes auf sich. Weltweit lag der Umsatz des Online-Versandhändlers im vergangenen Jahr bei fast 233 Milliarden US-Dollar. Der stetigen Entwicklung in Richtung Online-Handel und ganz speziell der Vormachtstellung von Plattformen wie Amazon sind viele Unternehmen im stationären Einzelhandel nicht gewachsen. Der Einzelhandel sollte daher mit Sonntagen und zusätzlich Feiertagen wie zum Beispiel den 15.08. (Mariä Himmelfahrt) und 03.10. (Tag der Deutschen Einheit) entlastet werden. Daher muss die Staatsregierung alle Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen nutzen, um zusätzliche verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zu ermöglichen. Sollte dies in der bestehende Rechtslage nicht möglich sein, dann ist es notwendig, dass die Staatsregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, um dem innerstädtischen Einzelhandel eine gerechte Chance im Wettbewerb mit dem Online-Handel zu ermöglichen.