Risikogruppen beim Schulstart schützen: Zusätzliche Nachholtermine und Bewerbungszeugnisse

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Matthias Fischbach, Julika Sandt, Alexander Muthmann und Fraktion (FDP)

Der Landtag wolle beschließen:

Schülerinnen und Schüler, die selbst einer Risikogruppe angehören oder in einem im Sinne des Infektionsschutzes besonders gefährdeten familiären Umfeld leben, sollen durch die CoronaPandemie möglichst keinen Nachteil erleiden, wenn sie während der Prüfungsvorbereitung nicht am Präsenzunterricht ihrer Abschlussklasse teilnehmen können. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Quarantäne-Anordnungen in erheblichem Umfang in der Prüfungsvorbereitung beeinträchtigt wurden. Für diese Gruppen soll daher die Teilnahme am Hauptprüfungstermin freiwillig sein und neben dem regulären Ersatztermin im Härtefall noch mindestens ein weiterer angeboten werden, der orientiert an den medizinischen Erkenntnissen und der Infektionslage (z.B. im Spätsommer) für diese Gruppen sicher durchführbar ist und auch noch eine angemessene Vorbereitung in Präsenzangeboten ermöglicht. Für eventuelle Bewerbungen kann den von dieser Härtefallregelung betroffenen Schülern auf Wunsch ein vorläufiges Durchschnittszeugnis mit den nach einer Schätzung zu erwartenden Prüfungsergebnissen ausgestellt werden. Dieses wird am Ende nach Abschluss der Prüfungen durch ein reguläres Abschlusszeugnis ersetzt. Sollte der Termin nach dem Stichtag der zentralen Vergabeverfahren von Studienplätzen liegen, wird die Staatsregierung aufgefordert, sich für ein entsprechendes Verfahren zur Anerkennung dieser Fälle einzusetzen. 

Begründung:

Trotz des mittlerweile in weiten Landesteilen überschaubar gewordenen Infektionsgeschehens muss ein besonderer Schutz von Risikopersonen Priorität haben. Neue Quarantänefälle, wie schon teils in anderen Bundesländern wieder aufgetreten, sind eine ebenfalls nicht komplett ausschließbare Beeinträchtigung für Betroffene. Um diesen eine möglichst faire Behandlung zu ermöglichen, ohne den Wert des Abschlusses durch eine fehlende Prüfung zu schmälern, braucht es einer Alternativlösung, bis die medizinischen Bedenken für diesen Personenkreis in einem verantwortbaren Rahmen ausgeräumt werden können. An vielen Universitäten ist es beispielsweise möglich, sich für einen Masterplatz mit einem vorläufigen Durchschnitt im noch nicht ganz abgeschlossenen Bachelorstudium zu bewerben. Für die Studienplatzvergabe zum Erststudium und andere Bewerbungen könnte ein vorläufiges Durchschnittszeugnis beim Schulabschluss ebenfalls eine Lösung sein.