Schriftliche Anfrage - Wirecard (1/3)

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser FDP vom 28.07.2020

Ich frage die Staatsregierung:


1. Treffen der Staatsregierung zum Thema Wirecard

a) Wie viele Kontakte gab es zwischen Vertretern der Staatsregierung und der Wirecard AG, einer ihrer Tochtergesellschaften und/oder vom Wirecard-Konzern beauftragten Interessenvertretern im Zeitraum von 2006-2020 (bitte Anlass, Zeitpunkte sowie Orte, Inhalte und Teilnehmer der Treffen angeben)?

b) Wie viele Kontakte gab es zwischen Vertretern der Staatsregierung und der
Bundesregierung im Zeitraum von 2006-2020, die sich mit Wirecard beschäftigt haben (bitte
Anlass, Zeitpunkte sowie Orte, Inhalte und Teilnehmer der Treffen angeben)?

c) Inwiefern hat sich die Staatsregierung dafür eingesetzt, dass die Wirecard AG und/oder
einer ihrer Tochtergesellschaften im Ausland expandieren konnte (bitte Zeitpunkte sowie
Orte, Inhalte und Teilnehmer der Treffen angeben)?


2. Treffen der Staatsregierung mit Sicherheitsbehörden

a) Wie viele Kontakte gab es zwischen Vertretern der Staatsregierung und Vertretern von
Sicherheitsbehörden im Zeitraum von 2006-2020, die die Wirecard AG und/oder eine ihrer
Tochtergesellschaften zum Thema hatten (bitte Anlass, Zeitpunkte sowie Orte, Inhalte und
Teilnehmer der Treffen angeben und ob die Staatsregierung die Bundesregierung darüber
jeweils informiert hat)?

b) Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung nach diesen Treffen getroffen (bitte
Maßnahmen je Treffen nennen und angeben, inwiefern man sich diesbezüglich mit
Vertretern der Bundesregierung abgestimmt hat)?

c) Haben diese Maßnahmen aus Sicht der Staatsregierung zu einem Erfolg geführt?


3. Treffen Staatsregierung mit Vertretern der russischen Regierung

a) Wie viele Kontakte gab es zwischen Vertretern der Staatsregierung und Vertretern der
russischen Regierung im Zeitraum von 2006-2020, die die Wirecard AG und/oder eine ihrer
Tochtergesellschaften zum Thema hatten (bitte Anlass, Zeitpunkte sowie Orte, Inhalte und Teilnehmer der Treffen angeben und ob die Staatsregierung die Bundesregierung darüber
jeweils informiert hat)?

b) Wie viele Kontakte gab es zwischen Vertretern der Staatsregierung und Vertretern
der russischen Botschaft bzw. des russischen Konsulats in München im Zeitraum von
2006-2020, die die Wirecard AG und/oder eine ihrer Tochtergesellschaften zum Thema
hatten (bitte Anlass, Zeitpunkte sowie Orte, Inhalte und Teilnehmer der Treffen angeben und
ob die Staatsregierung die Bundesregierung darüber jeweils informiert hat)?

c) Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung nach den 3a und 3b erfragten Treffen
getroffen (bitte Maßnahmen je Treffen nennen und angeben, inwiefern man sich
diesbezüglich mit Vertretern der Bundesregierung abgestimmt hat)?


4. Zuständigkeiten der Aufsicht

a) Wer trägt nach Einschätzung der Staatsregierung die staatlichen Aufsichtspflichten für die
Wirecard AG in Deutschland insgesamt?

b) Wer trägt nach Einschätzung der Staatsregierung die staatlichen Aufsichtspflichten für die
Tochtergesellschaften der Wirecard AG in Deutschland?

c) Wer trägt nach Einschätzung der Staatsregierung die staatlichen Aufsichtspflichten für die
Wirecard Bank in Deutschland?


5. Informierung der Staatsregierung

a) Seit wann ist der Bayerischen Staatsregierung die für den Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages erstellte A-Drs. 19(7) – 533 bekannt?

b) Auf welchem Weg hat die Bayerische Staatsregierung von dieser Drucksache erfahren?

c) Hat sich das Bundesministerium der Finanzen und/oder die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht im Vorfeld der Erstellung dieser Ausschussdrucksache
mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt (wenn ja, bitte Personen bzw.
Behördeneinheiten der Bayerischen Staatsregierung inkl. nachgeordneter Behörden
nennen, die an dieser Abstimmung teilgenommen haben, sowie deren Beiträge angeben)?

6. Kommunikation zwischen Bezirksregierung von Niederbayern und BaFin im Februar 2020

a) Seit wann hatte die Bayerische Staatsregierung Kenntnis von der Kommunikation zwischen
der Bezirksregierung von Niederbayern mit der Bundesanstalt im Februar 2020 (vgl. ADrs. 19(7) – 553, Seite 17), in welcher diese sich als für die Wirecard AG zuständige
Geldwäscheaufsichtsbehörde betrachtete?

b) Welche Abstimmungen gab es zwischen der Bezirksregierung von Niederbayern im
Zusammenhang mit der Kommunikation mit der BaFin im Februar 2020 vorher und/oder im
Nachgang mit der Bayerischen Staatsregierung auf Leitungs- und/oder Arbeitsebene (bitte
Personen bzw. Behördeneinheiten angeben)?

c) Wie beurteilte die Bayerische Staatsregierung zum Zeitpunkt des Treffens der
Bezirksregierung von Niederbayern mit der BaFin im Februar 2020 die Ansicht der
Bezirksregierung von Niederbayern, wonach diese für die Wirecard AG die zuständige
Geldwäscheaufsichtsbehörde sei?

7. Kommunikation zwischen Bezirksregierung von Niederbayern und BaFin im Mai 2020

a) Seit wann hatte die Bayerische Staatsregierung Kenntnis von der Kommunikation
der Bezirksregierung von Niederbayern mit der Bundesanstalt im Mai 2020 (vgl. ADrs. 19(7) – 553, Seite 19), in welcher diese sich als für die Wirecard AG zuständige
Geldwäscheaufsichtsbehörde betrachtete?

b) Welche Abstimmungen gab es zwischen der Bezirksregierung von Niederbayern im
Zusammenhang mit der Kommunikation mit der BaFin im Mai 2020 vorher und/oder im
Nachgang mit der Bayerischen Staatsregierung auf Leitungs- und/oder Arbeitsebene
abgestimmt (bitte Personen bzw. Behördeneinheiten angeben)?

c) Wie beurteilte die Bayerische Staatsregierung zum Zeitpunkt des Treffens der
Bezirksregierung von Niederbayern mit der BaFin im Mai 2020 die Ansicht der Bezirksregierung von Niederbayern, wonach diese für die Wirecard AG die zuständige
Geldwäscheaufsichtsbehörde sei?


8. Einschätzung der Staatsregierung bei möglicher fehlender Informierung durch die
Bezirksregierung

a) Wie beurteilt die Staatsregierung für den Fall, dass sie im Hinblick auf die Kommunikation
mit der Bundesanstalt weder am 25. Februar 2020 noch am 27. Mai 2020 von der
Bezirksregierung Niederbayern im Vorfeld einbezogen wurde, diese unterlassene
Informierung?

b) Falls die in 8a erfragte mögliche Nichteinbeziehung zutrifft, gab es diesbezüglich eine
Kommunikation, Weisung oder ähnliches seitens der Staatsregierung gegenüber der
Bezirksregierung von Niederbayern (wenn ja, bitte Zeitpunkte angeben, wann diese
Maßnahmen jeweils vorgenommen wurden)?