Schriftliche Anfrage - Wirecard (2/3)

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser FDP vom 28.07.2020 - mit Drucklegung - Wirecard (2/3)

Ich frage die Staatsregierung:


1. Aussage des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann

a) Wie ist die Aussage des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann im Handelsblatt
vom 9. Juli 2020 zu verstehen, wonach er „frühere Aussagen“ der Bezirksregierung von
Niederbayern bekräftigt habe, die Bezirksregierung sei nicht für die Geldwäscheaufsicht bei
der Wirecard AG zuständig, wenn die Bezirksregierung selbst am 25. Februar sowie am
27. Mai 2020 der Bundesanstalt Gegenteiliges mitteilte?

b) Wie ist vor diesem Hintergrund die Verwendung der Formulierung „früher“ zu verstehen?

c) Wann vollzog die Bezirksregierung von Niederbayern eine Änderung ihrer vorherigen
Auffassung im Hinblick auf die Zuständigkeit als Geldwäscheaufsichtsbehörde?


2. Einschätzung Staatsregierung bezüglich Zuständigkeit

a) Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung, dass das Bundesministerium der Finanzen in
der A-Drs. 19(7) –533, Seite 8 die Auffassung vertritt, wonach die Wirecard AG wegen ihrer
Nichteinstufung als Finanzholding auch nicht gemäß § 251 KWG der Geldwäscheaufsicht
der BaFin unterliege (bitte auch Meinung der Bayerischen Staatsregierung zu dieser
Rechtsauffassung angeben)?

b) Seit wann hatte die Bayerische Staatsregierung Kenntnis darüber, dass sich die BaFin nicht
als für die Wirecard AG zuständige Geldwäschebehörde betrachtet?


3. Geldwäscheverdachtsmeldungen Teil 1

a) Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen sind seit 2006 bis einschließlich zum
25. Juni 2017 im Zusammenhang mit der Wirecard AG und/oder ihrer Tochtergesellschaften
bei den bis dahin für die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen zuständigen Landesbehörden in Bayern eingegangen (bitte in einer Tabelle geordnet nach Jahren
auflisten)?

b) In wie vielen Fällen wurden weitere Maßnahmen ergriffen (bitte genaue Auflistung der
Betroffenen und Maßnahmen)?

c) In wie vielen Fällen wurden letztlich keine weiteren Maßnahmen getroffen (bitte genaue
Auflistung der Betroffenen)?


4. Geldwäscheverdachtsmeldungen Teil 2

a) Wie viele Fälle sind bei den Geldwäscheverdachtsmeldungen seit 2006 bis
einschließlich zum 25. Juni 2017 im Zusammenhang mit der Wirecard AG und/oder ihrer
Tochtergesellschaften bei den bis dahin für die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen
zuständigen Landesbehörden in Bayern als nach § 46 GwG gekennzeichnete Fristfälle
eingegangen?

b) Wie viele dieser Fristfälle sind nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen an die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden (bitte auch die davon betroffenen
Strafverfolgungsbehörden und Volumina dieser Fristfälle angeben)?

c) In wie vielen Fällen wurde seitens der zuständigen Landesbehörde eine Untersagung nach
§ 46 Abs. 1 Nummer 2 GwG ausgesprochen?

5. Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen Geldwäschevorschriften

a) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen Geldwäschevorschriften
wurden seit 2006 von den Bayerischen Justizbehörden gegen Vorstandsmitglieder,
Aufsichtsratsmitglieder und/oder Mitarbeiter der Wirecard AG und/oder ihrer
Tochtergesellschaften geführt?

b) In welchen Fällen wurde die Bundesanstalt über den Ausgang der Verfahren und wenn ja,
in welcher Weise unterrichtet (bitte gesondert darstellen nach Unterrichtung aus eigener
Entscheidung und nach Unterrichtung auf Anfrage der Bundesanstalt)?

6. Verfahren zu Verstößen Geldwäschevorschriften gegen Mitglieder des Vorstands, des
Aufsichtsrates und/oder Mitarbeiter

a) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen Geldwäschevorschriften
wurden seit 2006 von den Bayerischen Justizbehörden gegen Mitglieder des Vorstandes
der Wirecard AG und/oder ihrer Tochtergesellschaften insgesamt geführt (bitte Anzahl
der Fälle angeben, in denen die Verfahren eingestellt wurden und es zu Verurteilungen
kam sowie die einzelnen strafprozessualen Einstellungsmöglichkeiten bzw. die einzelnen
strafprozessualen Verurteilungsmöglichkeiten dabei gesondert ausweisen)?

b) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen Geldwäschevorschriften
wurden seit 2006 von den Bayerischen Justizbehörden gegen Mitglieder des Aufsichtsrates
der Wirecard AG und/oder ihrer Tochtergesellschaften insgesamt geführt (bitte Anzahl
der Fälle angeben, in denen die Verfahren eingestellt wurden und es zu Verurteilungen
kam sowie die einzelnen strafprozessualen Einstellungsmöglichkeiten bzw. die einzelnen
strafprozessualen Verurteilungsmöglichkeiten dabei gesondert ausweisen)?

c) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen Geldwäschevorschriften
wurden seit 2006 von den Bayerischen Justizbehörden gegen Mitarbeiter der Wirecard AG
und/oder ihrer Tochtergesellschaften insgesamt geführt (bitte Anzahl der Fälle angeben, in
denen die Verfahren eingestellt wurden und es zu Verurteilungen kam sowie die einzelnen
strafprozessualen Einstellungsmöglichkeiten bzw. die einzelnen strafprozessualen
Verurteilungsmöglichkeiten dabei gesondert ausweisen)?

7. Verfahren zu Marktmanipulation

a) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Marktmanipulation wurden seit 2006 von den
Bayerischen Justizbehörden gegen Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und/oder
Mitarbeiter der Wirecard AG und/oder ihrer Tochtergesellschaften insgesamt geführt?

b) In welchen Fällen wurde die BaFin über den Ausgang der Verfahren gegen Mitglieder
des Vorstands, des Aufsichtsrates und/oder Mitarbeiter der Wirecard AG und/oder ihrer
Tochtergesellschaften unterrichtet (bitte auch Art der Unterrichtung angeben sowie
gesondert nach Unterrichtung aus eigener Entscheidung und nach Unterrichtung auf
Anfrage der BaFin darstellen)?

8. Verfahren zu Marktmanipulation gegen Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und/
oder Mitarbeiter

a) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Marktmanipulation betrafen dabei seit
2006 ausschließlich Mitglieder des Vorstandes der Wirecard AG und/oder ihrer
Tochtergesellschaften (bitte Anzahl der Fälle angeben, in denen die Verfahren
eingestellt wurden und es zu Verurteilungen kam sowie die einzelnen strafprozessualen
Einstellungsmöglichkeiten bzw. die einzelnen strafprozessualen Verurteilungsmöglichkeiten
dabei gesondert ausweisen)?

b) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Marktmanipulation betrafen dabei seit
2006 ausschließlich Mitglieder des Aufsichtsrates der Wirecard AG und/oder ihrer
Tochtergesellschaften (bitte Anzahl der Fälle angeben, in denen die Verfahren
eingestellt wurden und es zu Verurteilungen kam sowie die einzelnen strafprozessualen
Einstellungsmöglichkeiten bzw. die einzelnen strafprozessualen Verurteilungsmöglichkeiten
dabei gesondert ausweisen)?

c) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Marktmanipulation betrafen dabei seit
2006 ausschließlich Mitarbeiter der Wirecard AG und/oder ihrer Tochtergesellschaften
(bitte Anzahl der Fälle angeben, in denen die Verfahren eingestellt wurden und es zu
Verurteilungen kam sowie die einzelnen strafprozessualen Einstellungsmöglichkeiten bzw.
die einzelnen strafprozessualen Verurteilungsmöglichkeiten dabei gesondert ausweisen)?