Shopping-Abende unbürokratisch ermöglichen
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Alexander Muthmann, Julika Sandt, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bayerische Landtag begrüßt die Ankündigung des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft , Landesentwicklung und Energie, den Gemeinden in Bayern die Öffnung von Verkaufsstellen bis längstens 24 Uhr an vier, mindestens jedoch zwei Werktagen im Jahr ohne Anlass zu ermöglichen. Der Bayerische Landtag fordert die Staatsregierung infolge dessen dazu auf, einen Gesetzentwurf für ein bayerisches Ladenöffnungsgesetz vorzulegen, das die in Bayern geltende Rechtslage aus dem Ladenschlussgesetz des Bundes zumindest dahingehend verändert.
Begründung:
Bayern verfügt als einziges Bundesland immer noch über kein modernes Ladenöffnungsrecht. Die FDP-Landtagsfraktion hält diesen Zustand für nicht hinnehmbar. Wir haben daher bereits in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines bayerischen Vollgesetzes beantragt, dem sich alle Fraktionen verweigert haben.
Doch auch unabhängig von divergierenden Vorstellungen über die allgemeinen Ladenöffnungszeiten und die Notwendigkeit, die Rechtslage in Bayern endlich zu modernisieren, führt das Fehlen eines bayerischen Gesetzes zu erheblichen Problemen.
Auch kleine Änderungen im Ladenschlussrecht sind in Bayern ohne ein eigenes bayerisches Gesetz nicht möglich.
Der für das Ladenschlussrecht zuständige Staatsminister und stellvertretende Ministerpräsident Aiwanger kündigt währenddessen an, künftig sogenannte Shopping-Abende an „vier, mindestens zwei“ Werktagen unbürokratisch zu ermöglichen. Mit diesem Versprechen trat er nicht zuletzt beim Neujahrsempfang des Handelsverbands Bayern auf. Es wird Zeit, dass endlich Bewegung in die Blockadehaltung beim Ladenschlussrecht kommt. Die Versprechungen des stellevertretenden Ministerpräsidenten müssen daher schnell umgesetzt werden.