Statusabfrage zu Westumgehungen Neunkirchen am Brand, Dormitz
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Körber FDP
Mehrere Bürgerinitiativen konkurrieren im Landkreis Forchheim (Oberfranken) um die Deutungshoheit hinsichtlich einer möglichen Westumgehung bzw. Verlegung der St 2243, Effeltrich - Neunkirchen am Brand, westlich der Marktgemeinde Neunkirchen am Brand und einer Verlegung der St 2240, Erlangen - Eschenau, westlich der Gemeinde Dormitz. Das umstrittene Dauerthema spaltet die Bevölkerung vor Ort in “Pro-” und “Contra-”Westumgehung. Eine Lösung des Konflikts scheint aktuell nicht in Sicht.
Ich frage die Staatsregierung:
1.1 Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planungen zur St 2243 - Verlegung westlich Neunkirchen?
1.2 Welche Einwendungen wurden eingebracht?
1.3 Welche Veränderungen haben sich nach Ende der Einwendungsfrist durch die Einwendungen ergeben?
2.1 Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planungen zur St 2240 - Verlegung bei Dormitz?
2.2 Welche Einwendungen wurden eingebracht?
2.3 Welche Veränderungen haben sich nach Ende der Einwendungsfrist durch die Einwendung ergeben?
3.1 Wie steht die Staatsregierung zu den Planungen bezüglich St 2243 - Verlegung westlich Neunkirchen?
3.2 Welche Alternativen sieht die Staatsregierung zu den genannten Planungen?
3.3 Sind die Planungen/Alternativen nach Einschätzung der Staatsregierung realisierbar?
4.1 Wie steht die Staatsregierung zur den Planungen bezüglich St 2240 - Verlegung bei Dormitz?
4.2 Welche Alternativen sieht die Staatsregierung zu den genannten Planungen?
4.3 Sind die Planungen/Alternativen nach Einschätzung der Staatsregierung realisierbar
5.1 Welche Schritte müssen noch unternommen werden bevor mit dem Bau der St 2243 - Verlegung westlich Neunkirchen begonnen werden kann?
5.2 Wann wird mit dem Bau begonnen?
5.3 Werden die genehmigten Kosten in Höhe von 7,264 Millionen Euro ausreichen? (s. Drs. 18/3106)
6.1 Welche Schritte müssen noch unternommen werden bevor mit dem Bau der St 2240 - Verlegung bei Dormitz begonnen werden kann?
6.2 Wann wird mit dem Bau begonnen?
6.3 Werden die genehmigten Kosten in Höhe von 11,868 Millionen Euro ausreichen? (s. Drs. 18/3106)
7.1 Welche Auswirkungen hätte die Realisierung der Stadt-Umland-Bahn (StUB) auf die Verkehrssituation auf den o.g. Streckenabschnitten?
7.2 Welche Auswirkungen hätte die Realisierung der Stadt-Umland-Bahn (StUB) mit “Ostast” des “T-Netzes” bzw. Weiterführung bis Neunkirchen am Brand auf die Verkehrssituation auf den o.g. Streckenabschnitten?
7.3 Wie bewertet die Staatsregierung die unter “7.2.” angestellten Überlegungen?
8.1 Welche Auswirkungen hätte die Realisierung der St 2243 - Verlegung westlich Neunkirchen auf die Flora und Fauna vor Ort?
8.2 Welche Auswirkungen hätte die Realisierung der St 2240 - Verlegung bei Dormitz auf die Flora und Fauna vor Ort?
8.3 Wie gewährleistet die Staatsregierung eine möglichst schonende Einschränkung von Privateigentum im Hinblick auf die Realisierung der genannten Verlegungen?