Wie steht es um die Zukunft der energetischen Gülleverwertung in Biogasanlagen?

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christoph Skutella FDP

Im Zuge der Verringerung der Treibhausgasemissionen und verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität, werden Lagerung, Behandlung und Verwertung von Gülle aus landwirtschaftlichen Betrieben immer wieder diskutiert. Biogasanlagen können hierbei Teil der Lösung sein, sowohl was die Begrenzung von Treibhausgasen als auch die Verbesserung der Wasserqualität betrifft.

Für die energetische Nutzung von Gülle bestehen durchaus Ausbaupotentiale, jedoch sehen sich Betreiber mit auslaufenden Förderungen immer mehr vor die Frage gestellt, welche Zukunft die energetische Verwertung von Gülle in Bayern hat. Zudem stehen mehrere Hindernisse einer weiteren Erschließung der Güllepotenziale zur Biogasgewinnung im Weg bzw. könnten sogar zu einem Rückbau der genutzten Anlagen führen.

Daher frage ich die Staatsregierung:

1.1 Teilt die Staatsregierung die Auffassung des Umweltbundesamtes, dass von einer Verdopplung der derzeitigen Güllemenge auszugehen ist und je nach Verteilung und Anlagengröße deutschlandweit circa 4.700 und 6.000 zusätzliche Biogasanlagen auf Basis von Gülle und/oder Festmist notwendig wären (Siehe: Umweltbundesamt: Aktuelle Entwicklung und Perspektiven der Biogasproduktion aus Bioabfall und Gülle. Dessau-Roßlau, April 2019, Seite 171)?

1.2 Gibt es von Seiten der Staatsregierung Bestrebungen, Maßnahmen für den Freistaat Bayern zu ergreifen, die Anreize für den weiteren Betrieb bereits existierender Anlagen sichern bzw. den Neubau von weiteren Güllekleinanlagen in den Fokus nehmen?

 

2.1 Begrüßt die Staatsregierung auf Bundesebene Anpassungen der Vergütungsanreize für Gülle bzw. setzt sie sich für weitere Anreize der Förderoptionen ein (z. B. mit der Schaffung einer Sondervergütungsklasse), um den Einsatz der Güllemengen in Biogasanlagen (besonders für Anlagen mit mind. 80 % Gülleanteil) zu erhöhen?

2.2 Wie bewertet die Staatsregierung den Vorschlag des Umweltbundesamtes, die ersten 40kW el Bemessungsleistung mit 30 ct/kWh el für 75kW el -Anlagen zu vergüten (Siehe: Umweltbundesamt: Aktuelle Entwicklung und Perspektiven der Biogasproduktion aus Bioabfall und Gülle, Seite 126) und gleichzeitig eine Sonderkategorie von Güllekleinanlagen mit der Aufhebung der fixen Leistungsgrenze von 75kW el installierter Leistung einzurichten, in die Bestandsanlagen frei wechseln können, um somit einen Substratwechsel zu forcieren?

2.3 Setzt sich die Staatsregierung auf Bundesebene im Kontext einer möglichen Aufhebung der 75kW el Grenze auch für die Aufhebung des sog. „Flex Deckels“ für Gülleanlagen im EEG ein, damit ohne weitere Anreize eine Flexibilisierung der Gülleanlagen nicht unterbunden wird und die Betreiber selbst über die Option der Flexibilisierung ihrer Anlage entscheiden können?

 

3.1 Existieren seitens der Staatsregierung Konzepte, die gezielte und standortangepasste Lösungen für Güllekleinanlagen vorsehen?

3.2 Setzt sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür ein, den Einsatz von Gülle in Biogasanlagen ab einer gewissen Stallgröße vorzuschreiben?

 

4. Setzt sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür ein, die Ungleichbehandlung von unbehandelter Gülle und Gärresten in der aktuellen Düngeverordnung aufzuheben und stattdessen die anrechenbaren N-Verluste von unbehandelter Gülle auf die anrechenbaren N-Verluste von Gärresten anzupassen und die ungleichen sicherheitstechnischen Anforderungen an Gülle- und Gärrestelager in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) anzugleichen?

 

5.1 Sieht die Staatsregierung Handlungsspielraum, die aktuell zeitlich begrenzte hydraulische Verweilzeit von Gülle in einem gasdichten System von maximal 150 Tagen durch mögliche Alternativen auszuweiten?

5.2 Wie steht die Staatsregierung im Kontext der Lagerung von Gülle zur Möglichkeit eines Nachweises zum maximalen Restgasemissionspotentials über Messungen (< 1 %, entsprechend Novelle zur TA Luft) alternativ zur fixen Verweilzeit im EEG für alle Anlagen?

5.3 Wie beurteilt die Staatsregierung die mögliche Änderung der begrenzten Lagerung von Gülle auf 50 Tage bei 0 % nachwachsenden Rohstoffen zzgl. 1 bis 2 Tage je 1 % nachwachsender Rohstoffe im Substratmix in Abhängigkeit der Stufigkeit der Anlage?

Antwort der Staatsregierung siehe Download