Mehr Mitsprache zum Wohle der Kinder: Gesetzentwurf für eine bayerische Landeselternvertretung im KiTa-Bereich

Bayern und Sachsen sind die einzigen Bundesländer, in denen es keine Landeselternvertretung (LEV) für den KiTa-Bereich gibt. Die Landtagsfraktionen von FDP, Grüne und SPD haben deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht. Dieser ist am 15. Februar in 1. Lesung im Bayerischen Landtag behandelt worden. Die LEV soll die Interessen der Eltern – und damit der KiTa-Kinder – gegenüber den Staatsministerien vertreten.

Julika Sandt

Politische Entscheidungen, die den KiTa-Bereich betreffen, werden in Bayern noch immer über den Köpfen der Eltern hinweg entschieden. Oft gehen diese an den Bedürfnissen der Familien vorbei. Während der Corona-Pandemie wurde dies mehr als deutlich. Die Landtagsfraktionen von FDP, Grünen und SPD haben sich deshalb intensiv dieser Problematik gewidmet. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen sie eine Landeselternvertretung etablieren. Das Ziel: mehr politische Beteiligung für Eltern und ihre Kinder im KiTa-Bereich. Durch eine LEV würden sie in Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden und ein Mitspracherecht bei vielen Themen erhalten. Qualitätsstandards, Personalschlüssel oder auch die Teststrategie wären hier Beispiele, wo Praxiserfahrungen der Eltern wichtig wären. Beste Entscheidungen im Sinne der Kinder sind das Ziel. 

„Der Freistaat macht Vorgaben, ohne regelmäßig abzugleichen, ob diese sich noch mit der Lebensrealität der Familien vertragen“, erklärt die familienpolitische Sprecherin Julika Sandt. Die Pandemie habe diese Fehlstelle noch weiter verdeutlicht. Eine LEV würde hier frühzeitig beratend tätig werden und die Anliegen der Eltern bündeln. FDP, Grüne und SPD fordern hier eine Unterstützung der Kommunen durch den Freistaat: Die Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege sollen die Möglichkeit erhalten, sich trägerübergreifend kommunal oder interkommunal zu Gesamtelternbeiräten zusammenzuschließen.

Wie kann es funktionieren? 
Um die Eltern direkt einzubinden, muss das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) um die Landeselternvertretung sowie um eine gesetzliche Grundlage zu einer möglichen Bildung von Gesamtelternbeiräten ergänzt werden. „So erhalten die Eltern ein Anhörungsrecht Themen gegenüber der Staatsregierung sowie dem Parlament“, erklärt Sandt. Zudem bekomme die LEV einen Sitz als beratendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss. Der Gesamtelternbeitrag sollte einen Sitz als beratendes Mitglied im entsprechenden Jugendhilfeausschuss erhalten. Schließlich muss eine Servicestelle im Sozialministerium angesiedelt werden, um den Dialog zur LEV sicherzustellen. 

Julika Sandt betont: „Bayern sollte nicht länger Schlusslicht bei der Mitsprache von Eltern sein. Sie sind die Experten für die Interessen ihrer Kinder und bleiben trotzdem außen vor. Auch die Kosten einer LEV wären überschaubar. Wir wollen Eltern strukturierte Möglichkeiten zur Mitwirkung geben und ein Anhörungsrecht gesetzlich verankern. Wir dürfen nicht weiter Politik über die Köpfe der Eltern hinweg machen. Andere Bundesländer machen es uns vor, wie es geht.“ 

Johannes Becher, Sprecher für frühkindliche Bildung der Landtags-Grünen und stv. Vorsitzender der Kinderkommission des Bayerischen Landtags ergänzt: „Wir wollen, dass Kita-Eltern gehört und die Interessen ihrer Kinder berücksichtigt werden. Das gelingt mit einem demokratisch legitimierten Landeselternbeirat, einer Servicestelle für Elternarbeit und der Möglichkeit, Gesamtelternbeiräte in den Kommunen einzurichten. Eltern und ihre Kinder müssen endlich auf Landesebene vom Zaungast zum gleichberechtigten Teammitglied der bayerischen Kita-Politik werden.

Diana Stachowitz, Sprecherin Sozialpolitikerin und Kita-Expertin der BayernSPD Landtagsfraktion dazu: „Gesamtelternbeiräte sind eine Bereicherung für die Kommunen. Sie müssen jetzt rechtlich gestärkt werden, damit sie in ganz Bayern wachsen können. Die Elternvertreter kennen die Bedürfnisse der Familien sehr genau – angefangen bei den Öffnungszeiten bis hin zum Catering.  Das Erfolgsmodell Gesamtelternbeirat gilt es auf ganz Bayern zu übertragen und mit einer Landeselternvertretung können die Eltern Kitas in Bayern mitgestalten und auch ein Gegenüber für den Gesetzgeber sein.“ (kk)