Für mehr Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik

I.

Seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober wird auch auf deutschen Straßen der Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern ausgetragen. Neben den akuten Herausforderungen für die innere Sicherheit verdeutlichen diese Ereignisse aber auch, was seit langer Zeit klar ist und durch die Kriege in der Ukraine und in Israel nur noch einmal dramatisch verstärkt wird: Die ungeregelte und ungezügelte Fluchtmigration nach Deutschland und nach Europa ist aus dem Ruder gelaufen. Die Bewältigung dieser Aufgabe wird in diesem Jahrzehnt eine der größten Herausforderungen für die deutsche und die europäische Politik bleiben. Die Flüchtlingspolitik benötigt einen Paradigmenwechsel. Dieser Wechsel in der Asyl- und Migrationspolitik findet bereits statt und fügt sich Baustein für Baustein zusammen. Er folgt einem Bauplan aus vielen Einzelkomponenten und hat zum Ziel, die Arbeitskräfteeinwanderung anzukurbeln, hingegen die Zahl der nach Deutschland kommenden Asylbewerber und Flüchtlinge zu senken. Keine der Einzelmaßnahmen ist isoliert gesehen für sich die große Lösung. Aber was auf den ersten Blick wie Flickschusterei aussehen mag, folgt einem Gesamtplan. Diesen Bauplan müssen wir nun unbeirrt vorantreiben.

II.

(1) Die geregelte Arbeitskräfteeinwanderung muss jetzt in die Praxis umgesetzt werden. Eine gesteuerte Erwerbseinwanderung nimmt den Zuwanderungsdruck aus wirtschaftlich schwächeren Herkunftsstaaten. Je mehr auswanderungswillige Menschen sich als Arbeitskräfte regulär bewerben, desto weniger begeben sich auf die Fluchtrouten und enden dann in unseren Asyl- und Sozialsystemen. Deshalb muss die im Dezember 2022 beschlossene Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes jetzt schnellstmöglich in die Praxis umgesetzt werden. Durch Aufklärungskampagnen in wichtigen Herkunftsländern müssen auswanderungswillige Menschen darüber aufgeklärt werden, dass ein Antrag auf Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt einfacher, ungefährlicher und billiger ist als die Flucht mithilfe eines Schleppers. Noch immer sind allerdings die Visaabteilungen der deutschen Botschaften und Generalkonsulate die Engstelle, die das Wirksamwerden dieser wichtigen Reform behindert. Und noch immer ist unklar, welche deutsche Stelle sich darum kümmert, dass statt Flüchtlingen und Asylbewerbern Arbeitskräfte nach Deutschland kommen. Auch privaten Arbeitsvermittlern muss es erleichtert werden, arbeitswillige Menschen aus dem Ausland in offene Stellen im Inland zu vermitteln.

Wir brauchen mehr Migrationsabkommen mit weiteren Ländern. Bei Ländern, aus denen viele abgelehnte Asylbewerber kommen, muss in diesen Abkommen vorgesehen werden, die Zahl der vergebenen Erwerbsvisa in ein Verhältnis zu der Zahl der zurückgenommenen abgelehnten Asylbewerber zu setzen. 

Damit ist erstens arbeitskräftesuchenden Unternehmen in Deutschland geholfen, aber zweitens auch auswanderungswilligen Menschen, die nicht mehr auf Schlepper und Schleuser angewiesen sind. Dritter Gewinner ist unser Sozialsystem, weil die Menschen nicht mehr in das Asyl- und Sozialsystem einwandern, sondern in den Arbeitsmarkt. Und viertens nützt dies auch Ländern, die unter Überbevölkerung bei schwacher Wirtschaftslage und grassierender Jugendarbeitslosigkeit leiden. 

(2) Asylanträge müssen grundsätzlich im Ausland gestellt werden. Nach dem geltenden Asylrecht kann ein Asylantrag nur im Inland gestellt werden. Wer schlau genug ist, seine Herkunft, seine Staatsangehörigkeit und seine Identität zu verschleiern oder wer aus einem Land kommt, das bei der Rücknahme nicht gut kooperiert, kann sich gute Hoffnungen machen, dass er aus Europa nicht wieder abgeschoben werden kann. Deshalb wäre es viel besser, vor allem in den wichtigsten Transitländern die Möglichkeit zu schaffen, Asyl zu beantragen. Dies sollte dann auch, abgesehen von einer direkten Einreise (also nicht über sichere Drittstaaten) nach Deutschland, der Regelfall werden, damit die Beantragung aus dem Ausland heraus möglichst attraktiv ist. Herkunft, Staatsangehörigkeit und Identität sind dann noch leichter zu klären. Denn wer behauptet, seine Ausweispapiere verloren zu haben, verschlechtert seine Chancen, nach Europa zu kommen. Wer einen guten Asylgrund darlegen und ggf. auch belegen kann, der kann nach einem sinnvollen Schlüssel innerhalb Europas verteilt werden. Ankömmlinge landen nicht erst im Asyl- und Sozialsystem, sondern können dank eines geklärten Status' schnell nach ihrer Ankunft in Arbeit gebracht werden. Sie zehren nicht aus unserem Sozialsystem, sondern können einen Beitrag dazu leisten, was nicht zuletzt auch der besseren Akzeptanz dienlich ist.

(3) Die Seenotrettung darf nicht weiter privaten Organisationen überlassen bleiben. Die Einstellung der staatlichen Seenotrettungsprogramme wie etwa des Rettungsprogramms Nautilus hat dazu geführt, dass private Seenotrettungsorganisationen deren Stelle eingenommen haben. Das Problematische an ihnen ist ihr Selbstverständnis, nach dem sie sich nicht einfach nur als Seenotretter definieren, die möglichst nahe an der afrikanischen Küste Menschen aus Seenot retten und an den nächstgelegenen und dann in der Regel afrikanischen Hafen zurückbringen. Vielmehr bringen sie die geretteten Menschen an einen europäischen Hafen, weil sie sich in gewisser Weise als Fluchthelfer verstehen. Damit werden sie, sei es gewollt oder ungewollt, Bestandteil des Systems, das den Flüchtlingsstrom am Leben erhält. Deshalb muss die Seenotrettung wieder durch ein staatliches Seenotrettungsprogramm mit EU-Mandat oder internationalem Mandat ersetzt werden. Diese Aufgabe sollte bevorzugt der europäischen Grenzagentur Frontex zugewiesen werden. Dieses Mandat muss ausdrücklich vorsehen, dass die Rettungsmissionen auf die Gewässer vor den afrikanischen Küsten konzentrieren und Gerettete in die nächstgelegenen sicheren Häfen in Afrika zurückgebracht werden. Übergeordnetes Ziel ist es klar, die zivile Seenotrettung obsolet zu machen. Bis dahin dürfen die NGOs und Seenotrettungsverbände allerdings nicht an ihrer wichtigen Arbeit gehindert
werden.

Migrationsabkommen müssen die Rücknahme Schiffbrüchiger und das anschließende Verfahren ausdrücklich regeln. Die jeweiligen afrikanischen Vertragsstaaten benötigen finanzielle und logistische Unterstützung bei einer menschwürdigen Unterbringung und Versorgung dieser Menschen. Dafür wird Europa einen erheblichen finanziellen Beitrag erbringen müssen, der aber trotzdem erheblich geringer ausfallen wird als die entsprechende Unterbringung und Versorgung dieser Menschen auf europäischem Boden. In diesen Aufnahmeeinrichtungen könnten dann reguläre Asylverfahren durchgeführt werden. Wer einen Bleibeanspruch hat, der kann nach einem sinnvollen Verteilschlüssel in ein europäisches Land gebracht werden und landet dort nicht erst im Asyl- oder Sozialsystem, sondern kann schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. 

(4) Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS muss von Deutschland zum Erfolg gebracht werden.  Die GEAS-Reform, die nach über einem Jahrzehnt des Stillstands endlich in Gang kommt, muss von der Bundesregierung vorangetrieben werden, damit sie rechtzeitig vor den Europawahlen 2024 erfolgreich abgeschlossen werden kann. Wichtigste Einzelbestandteile des Maßnahmenpakets aus rund zehn Einzelrechtsakten sind das einheitliche Grenzverfahren (Asylverfahrens-RL), die gründliche Erfassung aller Ankommenden (Screening-VO), der Verteilmechanismus innerhalb Europas (Solidaritätsmechanismus), Ausnahmevorschriften für Situationen, in denen Flüchtlinge in einer hybriden Kriegsführung instrumentalisiert werden (Instrumentalisierungs-RL), insbesondere in Fällen einer krisenhaften Situation (Krisen-VO). Diese Regeln müssen dann schnellstmöglich umgesetzt werden. Mit der Europäischen Asylagentur EUAA als Nachfolgerin des Europäischen Asyl-Unterstützungsbüros EASO besitzt die EU bereits eine Organisation, die in der Lage wäre, diese Aufgaben zu meistern. EUAA muss hierfür mit dem dafür notwendigen Personal und den notwendigen Befugnissen ausgestattet werden.

(5) Bis die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirkt, müssen wir unsere Binnengrenzen und den Grenzraum intelligenter kontrollieren und Schleuserkriminalität entschlossen bekämpfen. Selbst wenn man alle europarechtlichen Hindernisse ignorieren und massive Beeinträchtigungen im Pendler-, Waren- und Reiseverkehr in Kauf nehmen wollte: Die lückenlose Kontrolle aller deutscher Grenzen einschließlich der grünen Grenze würde Europa um ein Vierteljahrhundert in die Vergangenheit katapultieren und könnte selbst mit dem Einsatz technischer Mittel, Videoüberwachung, Drohnen, Wärmebildkameras und Herzschlagsensoren nicht verhindern, dass Schlepper und Schleuser am Ende doch Umgehungsmöglichkeiten finden würden. Außerdem befinden sich unter den Flüchtlingen auch solche, die die Voraussetzungen für Asyl und Flüchtlingsschutz erfüllen.

Kern des Problems ist die hohe Zahl von Menschen, deren Antrag abgelehnt wird, die aber wegen tatsächlicher oder rechtlicher Abschiebungshindernisse geduldet werden. Die Neuausrichtung der Asyl- und Flüchtlingspolitik muss deshalb das Ziel verfolgen, diese Abschiebungshindernisse zu beseitigen, noch besser jedoch diejenigen, die nicht asyl- oder schutzberechtigt sind, davon abzuhalten oder daran zu hindern, überhaupt nach Deutschland zu kommen. Insbesondere den Schleusern muss entschlossener das Handwerk gelegt werden. Dazu werden jetzt gemeinsame Fahndungsgruppen mit Polen und Tschechien geschaffen. Denn man muss davonausgehen, dass praktisch kein Flüchtling es ganz allein auf eigene Faust schafft, sondern dass fast hundert Prozent der Flüchtlinge mithilfe krimineller Banden aus ihren Herkunftsländern nach Europa und dann quer durch Europa geschleust werden. Um Schleuser aufzuspüren, sind mobile Grenzraumkontrollen im 30-Kilometer-Raum hinter der Grenze („Schleierfahndung“) ein geeignetes Mittel. Permanente stationäre Grenzkontrollen führen zwar zu Fahndungserfolgen und Aufgriffen, sind aber auch leicht umgehbar, weil sie den Schleuserbanden nicht verborgen bleiben. Sie behindern zugleich den freien Waren-, Pendler- und Reiseverkehr immens, binden sehr viel Personal an den großen Grenzübergängen, verdrängen aber viele Schleusungen einfach auf Ausweichrouten. Mit flexiblen, mobilen Kontrollen im gesamten Grenzraum lassen sich ähnlich gute und zum Teil sogar bessere Aufgriffszahlen erzielen als mit stationären Grenzkontrollen, gerade weil sie überraschend und beweglicher sind. Allenfalls zur Ergänzung der mobilen Grenzraumüberwachung durch Schleierfahndung können als äußerstes Mittel auch temporäre Grenzkontrollen in Betracht gezogen werden. Am wirksamsten sind jedoch vorgelagerte Grenzkontrollen vor der Grenze im Staatsgebiet des Nachbarlandes gemeinsam mit dessen Grenzpolizei. Dann ist noch gar keine Einreise nach Deutschland erfolgt, und die typischen Probleme der Zurückschiebung in das Nachbarland stellen sich dann gar nicht. Dieses Verfahren wird derzeit mit der Schweiz praktiziert. Mit Polen und Tschechien sind Gespräche über eine Task Force zur Bekämpfung der Schleuserbanden im Gange.

Schleuser werden zusehends rücksichtsloser, skrupelloser und rabiater. Je mehr sich die Anzeichen verdichten, dass sich die Fluchtrouten nach und innerhalb Europas schließen, desto mehr macht sich ein Torschlusseffekt bemerkbar. Die Zunahme der Flüchtlingszahlen in den letzten Monaten wird sich zum Teil dadurch erklären lassen, dass Schleuser erwarten, dass Schleusungen bald wesentlich schwieriger oder teilweise unmöglich werden könnten. Die Bekämpfung der organisierten Schleuserkriminalität muss dringendst als vordringliche gesamteuropäische oder noch besser internationale Aufgabe anerkannt und zu einem Ermittlungs- und Verfolgungsschwerpunkt der europäischen Polizei Europol werden.

Auch in Migrationsabkommen sollte fest vereinbart werden, dass in den Vertragsstaaten gegen Schleuserbüros, die oft wie Reisebüros betrieben werden, in wirksamer Weise vorgegangen wird.

Die strafrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen gegen Schleuser müssen verschärft werden, sie es jetzt mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz auch vorgesehen ist.

(6) Die Menschen, die hier eine Bleibeperspektive haben, müssen schnell aus dem Asyl- und Sozialsystem in den Arbeitsmarkt und in Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden. Deutschland ist eines der gefragtesten Zufluchtsländer, verbunden mit hohen Erwartungen. Die meisten Menschen, die Schutz und Asyl in Deutschland suchen, beziehen ihren Lebensunterhalt mit Leistungen aus unserem Asyl- und Sozialsystem. Gleichzeitig gelingt es nicht, genügend Menschen aus anderen Ländern in unseren Arbeitsmarkt zu integrieren, obwohl fraglos ein hoher Arbeitskräftebedarf besteht. Von den Menschen, die Leistungen aus unserem Asyl- und Sozialsystem beziehen, kann auch erwartet werden, dass sie die ihnen zumutbaren und möglichen Gegenleistungen erbringen. Unser Gesellschaftssystem beruht auf dem Prinzip, dass jeder zunächst einmal für sich selbst und seine Familie sorgt, und nur subsidiär staatliche Leistungen in Anspruch nimmt. Für Ausländer und Asylbewerber gilt nichts anderes, es sei denn, es greift ein sinnvolles Beschäftigungsverbot ein. Das ist der Fall etwa bei Menschen aus sicheren Herkunftsländern, die ausreisen oder abgeschoben und nicht in unseren Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Auch bei Menschen mit ungeklärter Identität erscheint ein Beschäftigungsverbot ausnahmsweise sinnvoll, oder unmittelbar nach der Einreise, wenn die Personen erst noch für die Anhörungen im Asylverfahren zur Verfügung stehen müssen. Sofern der Arbeitsmarkt aufnahmefähig ist, sollten Personen rasch aus dem Asyl- und Sozialsystem heraus in den Arbeitsprozess. Sei es weil bestimmte Qualifikationen oder Fähigkeiten bei Asylbewerbern vorhanden sind, oder weil keine Vorkenntnisse vonnöten sind und eine schnelle Einarbeitung möglich ist. Je länger Menschen vom Erwerbsleben ferngehalten werden, desto mehr gewöhnen sie sich an staatliche Alimentierung und entwöhnen sich von einer Tagesstruktur, die durch Arbeit und die Rhythmen der Arbeit gekennzeichnet sind. Sie finden ihren Unterhalt in staatlichen Leistungen statt durch eigene Arbeit und zehren die staatlichen Sicherungssysteme aus, statt durch eigene Arbeit etwas zu ihnen beizutragen. Am Arbeitsplatz werden am besten Sprachkenntnisse erworben und sozialadäquate Verhaltensweisen eingeübt und die Grundlagen für eine rechtliche und wirtschaftliche Integration gelegt.

Zwar kann die Aussicht, als Asylbewerber durch Arbeit eigenes Geld zu verdienen, einen Anreiz darstellen, sich Deutschland als Ziel auszusuchen. Deutschland hat einen aufnahmefähigen Arbeitsmarkt und ein hohes Sozialniveau, ist aber unabhängig davon auch wegen seiner allgemeinen Lebensverhältnisse, guter Infrastruktur, hoher Sicherheit u. dgl. m. attraktiv. Die Anreizwirkung des Arbeitsmarktes ist der Anreizwirkung des Sozialsystems trotz alledem vorzuziehen.

(7) Leistungen für Asylbewerber sollten bundesweit auf Bezahlkarten statt mit Bargeld ausgezahlt werden. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist nicht vorgeschrieben, die Asylbewerberleistungen in Bargeld auszubezahlen. Das Gesetz sieht sogar Sachleistungen als Regelfall und Geldleistungen nur als Ausnahmefall vor. In der Praxis haben die Kommunen das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgedreht, weil Bargeld einfacher zu verteilen ist. Denn bei Sachleistungen muss eine Lagerlogistik vorgehalten werden. Die Auszahlung von Bargeld fordert aber beinahe dazu heraus, überschüssige Mittel nicht für den täglichen Bedarf zu verwenden. Dazu ist das Geld aber eigentlich gedacht. Deshalb sollten die Länder und Kommunen dazu übergehen, von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Geld nicht in bar auszubezahlen. Barauszahlungen lösen im übrigen einen ziemlich hohen bürokratischen Aufwand an den Tagen der Auszahlung aus. Statt dessen sollten die Leistungen wesentlich unbürokratischer einfach bargeldlos auf Bezahlkarten überwiesen werden, wie sie von Finanzdienstleistern angeboten werden. Derartige Bezahlkarten bieten die Möglichkeit, Funktionen zu beschränken, etwa Überweisungen ins Ausland zu blockieren, die Bezahlfunktion auf die Güter des täglichen Bedarfs in örtlichen Einzelhandelsgeschäften zu beschränken, die Möglichkeit der Barabhebung zu begrenzen u.dgl.m. Es entsteht lediglich ein einmaliger Aufwand für die Ausgabe der Bezahlkarten, aber dieser Ausgabeaufwand ist nicht höher als der Aufwand bei der monatlichen Bargeldauszahlung und fällt dann nur einmal an. In der Zukunft kann die Ausgabe der Bezahlkarte bei der Registrierung erfolgen. Der weitere Aufwand beschränkt sich dann auf die monatliche Überweisung. Ansonsten kann die Karte fast wie jede ec-Karte oder Debitkarte auf Guthabenbasis verwendet werden. Gesetzliche Änderungen sind nicht erforderlich. Denn das Gesetz spricht lediglich von Geldleistungen, nicht von Bargeldleistungen. Ob Geldleistungen in bar oder unbar erfolgen, macht rechtlich keinen Unterschied.

(8) Die Sozialleistungen für Asylbewerber müssen angepasst werden. Ein weiterer Anreiz für irreguläre Migration ist aber auch die Ausgestaltung von Sozialleistungen für Schutzsuchende. Deswegen muss das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angepasst werden. Die Leistungen für Asylbewerber sind in den ersten 18 Monaten zwar in Deutschland geringer als in der Grundsicherung, jedoch im Vergleich zu anderen EU-Staaten höher. Das Verfahren zu Festlegung der Leistungshöhe muss nach zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2012 und 2021 nachvollziehbar, transparent und bedarfsgerecht ausgestaltet sein und darf nicht evident unzureichend sein. Das BVerfG hat den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zwar begrenzt, aber nicht auf Null reduziert. Im Rahmen diese Gestaltungsspielraums müssen längst überfällige Änderungen des AsylbLG rasch umgesetzt werden: Mitwirkungspflichten der Leistungsbezieher müssen wir durchsetzen. Das BVerfG hat 2021 eine Klage gegen die Absenkung von Leistungen bei fehlender Mitwirkung explizit abgelehnt, beispielsweise wenn Abschiebungen durch mangelnde Kooperation bei der Identitätsfeststellung verhindert werden. Individuelle Bedarfe bei der Leistungsberechnungen für Personen  in Erstaufnahmeeinrichtungen müssen wir kritisch hinterfragen, wenn diese bereit in der Sammelunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Nach 18 Monaten erhalten Leistungsberechtigte im AsylbLG die Höhe der sogenannten Analogleistungen, welche sich in Art und Höhe denen der Sozialhilfe (SGB XII) entsprechen und damit höher sind als das Leistungsniveau im AsylbLG.  Da Klageverfahren sich in den letzten Jahren deutlich verlängert haben, muss die Dauer des Bezugs der niedrigen Grundleistungen ausgeweitet werden. Als sachlicher Anknüpfungspunkt dient hier die rechtskräftige Klärung des Aufenthaltsstatus. Zudem sollten wir prüfen, ob unter besonders engen Voraussetzungen nicht sogar eine Absenkung der Leistungen auf Null denkbar ist. Zwar sieht das deutsche Recht das alleine für solche Fälle vor, in denen ein Schutzsuchender in einem EU-Mitgliedsstaat bereits ein Verfahren durchlaufen und humanitären Schutz erhalten hat. Das Gleiche könnte aber auch für Menschen gelten, denen humanitärer Schutz nach den Dublin-Regeln in einem anderen EU-Staat zusteht, die sich aber weigern, den Schutz dort in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen wäre es denkbar, die Leistung auf die Erstattung der notwendigen Reisekosten in den zuständigen Staat abzusenken. 

(9) Abschiebungen müssen erleichtert werden. Abschiebungen sind Sache der Länder, die wie stets die Bundesgesetze ausführen. Um ausreisepflichtige Ausländer und v. a. Straftäter und Gefährder effektiver abschieben zu können, hat das Bundeskabinett in Umsetzung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.5.23 das Rückführungsverbesserungsgesetz mit rund 40 Einzelmaßnahmen beschlossen. Darunter finden sich die Verlängerung der Abschiebehaft von zehn auf bis zu 28 Tage, erleichterte Auslesung von Handydaten zur Aufklärung von Identität und Staatsangehörigkeit, erweiterte Betretungsrechte in Gemeinschaftsunterkünften u. v. m. Darüber hinaus fordern wir zur Erleichterung von Abschiebungen die Verleihung einer entsprechenden Kompetenz an die Bundespolizei, sodass in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgegriffene, vollziehbar Ausreisepflichtige unmittelbar auch ohne Einbeziehung der Länder rückgeführt werden können.
Einer erleichterten Abschiebung aus Deutschland muss aber auch korrespondieren, dass die Aufnahmen in die Zielländer der Abschiebung besser funktionieren. Denn viele Abschiebungen misslingen nicht, weil sich Hindernisse im Inland aufbauen, sondern weil die Zielländer der Abschiebung nicht kooperieren, Reise- und Reiseersatzpapiere nicht oder nur zögerlich ausstellen, Reisepapiere nur für einen einzigen bestimmten Tag gültig sind und ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Flug nicht an diesem bestimmten Tag stattfinden kann, oder die Rücknahme rundheraus abgelehnt wird. Deshalb ist es unerlässlich, dass Migrationsabkommen eine Rücknahmevereinbarung enthalten. Denn nur wenn Rückschiebung und Rücknahme Hand in Hand gehen, können Abschiebungen reibungslos funktionieren. Derzeit wird mit Georgien, Moldawien, Usbekistan, Kirgistan, Kenia und Kolumbien über derartige Abkommen verhandelt.
Besonderes Augenmerk muss auch darauf gelegt werden, die bereits bestehenden gesetzlichen Befugnisse effektiv zu nutzen. Beispielsweise sind Ausweisungen auch heute schon aus vielerlei Gründen (z.B. Billigung oder Unterstützung von Kriegsverbrechen oder Terrorismus, falsche Angaben in ausländerrechtlichen Verfahren, besondere Missachtung unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung) auch ohne Durchführung eines Strafverfahrens zulässig. Diese Möglichkeiten müssen zur Aufrechterhaltung unserer freiheitlichen Ordnung auch ausgeschöpft werden. Wir setzen uns dafür ein, die zuständigen Behörden im Rahmen der bestehenden Weisungsrechte von Bund und Ländern nachdrücklich zu konsequenter Handhabung der einschlägigen Fälle anzuhalten.

Einer erleichterten Abschiebung aus Deutschland muss aber auch korrespondieren, dass die Aufnahmen in die Zielländer der Abschiebung besser funktionieren. Denn viele Abschiebungen misslingen nicht, weil sich Hindernisse im Inland aufbauen, sondern weil die Zielländer der Abschiebung nicht kooperieren, Reise- und Reiseersatzpapiere nicht oder nur zögerlich ausstellen, Reisepapiere nur für einen einzigen bestimmten Tag gültig sind und ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Flug nicht an diesem bestimmten Tag stattfinden kann, oder die Rücknahme rundheraus abgelehnt wird. Deshalb ist es unerlässlich, dass Migrationsabkommen eine Rücknahmevereinbarung enthalten. Denn nur wenn Rückschiebung und Rücknahme Hand in Hand gehen, können Abschiebungen reibungslos funktionieren. Derzeit wird mit Georgien, Moldawien, Usbekistan, Kirgistan, Kenia und Kolumbien über derartige Abkommen verhandelt.

(10) Weitere Länder sollten als sichere Herkunftsstaaten ausgewiesen werden. Korrespondierend mit der Aushandlung von Migrations-und Rückführungsabkommen sollte geprüft werden, ob die jeweiligen Länder parallel dazu als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können. Denn dann können auch die Asyl- und Asylgerichtsverfahren schneller abgeschlossen werden. Für die jeweiligen Länder kann die Einstufung als sicheres Herkunftsland ein Anreiz sein, Migrationsabkommen abzuschließen. Für eine ausländische Regierung ist es nämlich ein innenpolitischer Erfolg, von Deutschland als sicheres Land eingestuft zu werden.

Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat begründet eine widerlegliche gesetzliche Vermutung, dass in dem Herkunftsland keine systematische Verfolgung stattfindet, solange nicht im Einzelfall ein Sachverhalt vorgetragen wird, der doch ausnahmsweise auf eine Verfolgung schließen lässt. Auch bei als sicher eingestuften Ländern wie Georgien und Moldawien beträgt die Schutzquote nicht 0,0 Prozent, sondern zwischen 0 und 1 Prozent. Auch Asylanträge aus diesen Ländern werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzeln geprüft, in den meisten Fällen jedoch als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, wenn nicht ausnahmsweise ein besonderer Verfolgungstatbestand vorgetragen wird. Gegen die Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ gelten in diesen Fällen verkürzte Klagefristen, die aber keine aufschiebende Wirkung gegen die Abschiebung entfalten. Deshalb werden sie praktisch immer mit einem Eilrechtsschutz gegen die drohende Abschiebung verbunden werden. Diese Eilanträge werden von den Gerichten in der Regel  gleich zusammen mit dem Hauptsacheantrag schnell entscheiden. Auf diese Weise können sowohl das Asylverfahren wie auch das Asylgerichtsverfahren in diesen Fällen sehr rasch abgeschlossen werden.

Als weiterer Staat, für den eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat in Betracht käme, ist zunächst Armenien zu nennen. Von dort droht aktuell Armutswanderung durch die von Aserbaidschan aus der aus der Region Berg-Karabach Vertriebenen. Gleichzeitig herrschen seit der friedlichen Revolution relativ demokratische und rechtsstaatliche Verhältnisse. Armenien hat sich von seiner alten Schutzmacht Russland losgesagt bzw. wurde von Russland im Stich gelassen und orientiert sich derzeit in Richtung EU.

Auch Gambia fällt durch niedrige Anerkennungsquoten auf, allerdings auch durch schleppende Rückübernahmen. Eine Einstufung als sicheres Herkunftsland könnte die Verfahren beschleunigen. Das Problem mangelnder Kooperation bei der Rücknahme ließe sich parallel dazu durch ein Migrationsabkommen lösen.

(11) Programme zur freiwilligen Ausreise sollten verstärkt werden. Die Abschiebung ist der aufwändigste Weg, um eine Ausreiseverpflichtung eines Ausländers durchzusetzen. Viel besser ist es, wenn ein ausreisepflichtiger Ausländer freiwillig ausreist. Im Jahr 2022 sind mehr als doppelt so viele Menschen freiwillig ausgereist wie abgeschoben wurden, nämlich 26.454 freiwillige Ausreisen bei 12.945 Abschiebungen. Dies zeigt, dass sich Kosten und Aufwand sparen und die Ausreisezahlen erhöhen lassen, wenn das Instrument der Anreize zur freiwilligen Ausreise stärker genutzt wird. Mit dem Reintegration and Emigration Program for Asylum Seekers (REAG) von 1979 und dem Government Repatriation Programm (GARP) von 1989 verfügt Deutschland grundsätzlich seit Jahrzehnten über erprobte Rückkehrförderprogramme. Diese Programme sollten verstärkt werden.

(12) Antisemiten dürfen keinen deutschen Pass erhalten. Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts muss klargestellt werden, dass nur Deutscher werden kann, wer sich wirtschaftlich, rechtlich, sprachlich und kulturell voll integriert hat. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die höchste Form der Anerkennung, die unser Staat einem ausländischen Menschen vergeben kann. Deshalb müssen wir diese Bedingungen klarer formulieren, als dies derzeit im Staatsangehörigkeitsgesetz der Fall ist, damit einbürgerungswillige ausländische Mitbürger sich auch darauf einstellen können und eine präzise Vorstellung davon haben, was unsere Gesellschaft von ihnen erwartet. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann, muss deshalb ja nicht gleich unser Land verlassen. Aber wenn ein Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, sollte ihm dies auch etwas wert sein. Die Fähigkeit, seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familie durch eigene Erwerbsarbeit sicherzustellen, unsere Sprache zu sprechen, und insbesondere, sich rechtskonform zu verhalten, sind keine unmöglichen oder unzumutbaren Ansprüche, sondern sollten Selbstverständlichkeiten sein. Vor allem ist die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel und die Ablehnung jeglicher Formen von Antisemitismus die historische Antwort unseres freiheitlichen Verfassungsstaates und unserer demokratischen Gesellschaft auf die deutsche Geschichte. Antizionismus und Antisemitismus werden zu Recht von unserer Rechtsordnung nicht geduldet. Wer sich Straftaten mit antisemitischem Hintergrund zuschulde kommen lässt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Handelt es sich um einen Ausländer, muss er zusätzlich mit aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen rechnen und kann auf keinen Fall die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, selbst wenn es sich um antisemitische und antizionistische Äußerungen und Handlungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle handelt.

 III.

Diese und viele andere Maßnahmen ergeben ein Gesamtkonzept. Es ist aus einer Reihe von Elementen zusammengesetzt, die ineinandergreifen. Zur Wahrheit gehört, dass diese Maßnahmen erst einmal umgesetzt werden und wirken müssen. Insbesondere die GEAS-Reform befindet sich erst noch im Trilog. Aber immerhin ist nach Jahren und Jahrzehnten des Stillstands endlich wieder Bewegung in den Prozess gekommen. Der Unterschied zu früher besteht darin, dass sich jetzt die Bausteine der Gegenmaßnahmen gegen eine ungebremste Migration mehr und mehr ineinander fügen und dahinter anders als früher ein Gesamtplan steckt, dessen Gefüge Element für Element ineinander gesetzt wird. Die Koalition hat auf maßgebliches Betreiben der FDP bereits einen Paradigmenwechsel in der Asylpolitik eingeleitet und arbeitet die Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration konsequent ab. Die FDP muss in der Bundesregierung darauf hinarbeiten, dass dieses Ziel nicht aus den Augen gerät.