Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses: Finanzpolitische Prioritäten mit klarer liberaler Handschrift

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung über den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr beraten. Als Obmann der FDP im Haushaltsausschuss hat der Stellvertretende FDP-Landesvorsitzende und Landesgruppenchef Karsten Klein die Beratungen intensiv begleitet und mitgestaltet. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es der bislang komplexeste Haushalt - dennoch konnten die Freien Demokraten wichtige bayerische Akzente setzen, die eine klare liberale Handschrift tragen.

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LÄNDLICHER RAUM

Für das Bund-Länder-Programm „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurden weitere Gelder in Höhe von 66,7 Mio. Euro beschlossen. Somit verfügt das Bund-Länder-Programm für das Jahr 2024 über rund 907 Mio. Euro. Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes.

"Vor dem Hintergrund der großen Nachfrage aus Bayern sind die nun zur Verfügung stehenden Fördermittel eine besonders erfreuliche Nachricht. Denn mit dem Aufwuchs stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume vor Ort. Die im Regierungsentwurf gegenüber dem Vorjahr vorgenommenen Kürzungen konnten damit in großen Teilen zurückgenommen werden. Dafür haben wir bayerischen Abgeordneten der FDP uns energisch und mit Erfolg eingesetzt", sagt Karsten Klein.

 

ELTERNGELD UND ELTERNZEIT

Wir haben erreicht, dass die ursprünglich geplanten Kürzungen beim Elterngeld zurückgenommen werden. Die Einkommensgrenze wird demnach nicht auf 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Stattdessen soll ab dem 1. April 2024 die Grenze für Paare bei 200.000 Euro liegen bzw. 150.000€ für Alleinerziehende und zum 1. April 2025 auf 175.000 Euro weiter abgesenkt werden. Mit den Änderungen beim Elterngeld erhöht sich der Etat des Familienministeriums um 40 Mio. Euro - auf insgesamt über 8 Mrd. Euro für das Jahr 2024.

Außerdem können Paare weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen, aber nur maximal einen Monat gleichzeitig. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden.

 

FREIWILLIGENDIENSTE

Auch die ursprünglich geplanten Kürzungen bei den Freiwilligendiensten wurden fast vollständig zurückgenommen - stattdessen wurde um 80 Mio. Euro aufgestockt: Dabei entfallen 53 Mio. Euro an Mitteln auf den Bundesfreiwilligendienst. Für das freiwillige soziale Jahr, das freiwillige ökologische Jahr und den Internationalen Jugendfreiwilligendienst stehen zusätzliche 27 Mio. Euro an Mitteln zur Verfügung.

 

WIE GEHT ES WEITER?

Am 21. November erfolgt eine öffentliche Anhörung zum Haushaltsgesetz, gefolgt von der abschließenden Beratung über den Etatentwurf am 23. November. Am 1. Dezember soll der Haushalt dann vom Bundestag beschlossen werden. Fest steht: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat für Klarheit gesorgt und die Schuldenbremse gestärkt. Mit der Entscheidung ist aber noch mehr als zuvor eine Priorisierung der staatlichen Ausgaben geboten. Priorität bleibt für uns als Freie Demokraten auch weiterhin, die Steuerlast für Menschen und Betriebe nicht zu vergrößern. Eine Lockerung der Schuldenbremse und Steuererhöhungen wird es mit uns nicht geben!