CSU-FW Haushalt ist verfassungswidrig?

Die FDP Bayern befürchtet, dass das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 auch verfassungswidrig ist.

Die FDP Bayern fordert die Bayerische Staatsregierung aus CSU und FW auf, über einen Nachtragshaushalt unmittelbar für die Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Staatshaushalts 2023 Sorge zu tragen und damit ihrer staatspolitischen Verantwortung nachzukommen. Durch Untätigkeit der Bayerischen Staatsregierung bleibt das Bayerische Haushaltsgesetz 2023 im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich problematisch. Dies kann nicht durch den Vollzug des Haushalts geheilt werden.

Die FDP Bayern fordert zudem, dass die verfassungsrechtliche pro Praxis der Bayerischen Staatsregierung, Kreditermächtigungen, die auf Notlagen beruhen, ins nächste Jahr zu übertragen, beendet wird. Dies gilt sowohl für den laufenden Haushalt 2023, also auch für den Haushalt 2024.

Zudem ist zu befürchten, dass die fehlenden Einnahmen aus den Kreditermächtigungen in Höhe von 3 Mrd.€ Auswirkungen auf den Kita Ausbau, die Lehrerversorgung und den Winterdienst in Bayern haben.