DUIN: 2G im Einzelhandel ist nicht verhältnismäßig
Ab morgen gilt in Bayern die 2G-Regelung für den Einzelhandel – Ausnahme sind Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Ob diese Regel zielführend ist, die Pandemie zu bekämpfen, konnte bislang nicht durch belastbare Fakten belegt werden. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die bayerische Staatsregierung deshalb auf, die 2G-Regelung im Einzelhandel auszusetzen. Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion Albert Duin:
"Der Einzelhandel wird mit dieser Regelung in der umsatzstärksten Zeit des Jahres wieder einmal massiv eingeschränkt. Dabei hat er seit Langem funktionierende Hygienekonzepte implementiert und die FFP2-Maskenpflicht vorbildlich umgesetzt. Die Staatsregierung kann bis heute keine belastbaren Fakten vorlegen, in welchem Umfeld sich die Menschen verstärkt mit Corona infizieren. Zudem sind Abgrenzungsprobleme des täglichen zum nicht-täglichen Bedarf jetzt schon vorprogrammiert.
Für mich ist es nicht verhältnismäßig, die Versäumnisse der staatlichen Impf- und Boosterkampagne auf dem Rücken der Händler abzuladen. Die 2G-Regel wird bei den Unternehmen laut Handelsverband zu erheblichen Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent führen – das aktuelle HDE-Konsumbarometer bestätigt das. Gerade das Weihnachtsgeschäft wäre für viele Händlern enorm wichtig gewesen, um das Geschäftsjahr noch halbwegs zu retten. So aber wird sich wieder einmal der Online-Handel freuen, während sich die wirtschaftliche Situation bei den Einzelhändlern vor Ort weiter verschärft. Eine weitere Verödung der Innenstädte und Ortskerne wird die traurige Folge sein."