DUIN: 2G im Einzelhandel ist nicht verhältnismäßig

Ab morgen gilt in Bayern die 2G-Regelung für den Einzelhandel – Ausnahme sind Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Ob diese Regel zielführend ist, die Pandemie zu bekämpfen, konnte bislang nicht durch belastbare Fakten belegt werden. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die bayerische Staatsregierung deshalb auf, die 2G-Regelung im Einzelhandel auszusetzen. Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion Albert Duin

"Der Einzelhandel wird mit dieser Regelung in der umsatzstärksten Zeit des Jahres wieder einmal massiv eingeschränkt. Dabei hat er seit Langem funktionierende Hygienekonzepte implementiert und die FFP2-Maskenpflicht vorbildlich umgesetzt. Die Staatsregierung kann bis heute keine belastbaren Fakten vorlegen, in welchem Umfeld sich die Menschen verstärkt mit Corona infizieren. Zudem sind Abgrenzungsprobleme des täglichen zum nicht-täglichen Bedarf jetzt schon vorprogrammiert. 

Für mich ist es nicht verhältnismäßig, die Versäumnisse der staatlichen Impf- und Boosterkampagne auf dem Rücken der Händler abzuladen. Die 2G-Regel wird bei den Unternehmen laut Handelsverband zu erheblichen Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent führen – das aktuelle HDE-Konsumbarometer bestätigt das. Gerade das Weihnachtsgeschäft wäre für viele Händlern enorm wichtig gewesen, um das Geschäftsjahr noch halbwegs zu retten. So aber wird sich wieder einmal der Online-Handel freuen, während sich die wirtschaftliche Situation bei den Einzelhändlern vor Ort weiter verschärft. Eine weitere Verödung der Innenstädte und Ortskerne wird die traurige Folge sein." 

Pressefotos von Albert Duin finden Sie hier.