FDP-Fraktion fordert grundlegende Stimmkreisreform – MUTHMANN: Für mehr Gerechtigkeit und einen schlanken Landtag

An diesem Donnerstag wird der Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtages über die Durchführung einer Wahlrechts-Anhörung debattieren. In ihrem Stimmkreisbericht an den Landtag hält die Staatsregierung an der bisherigen Stimmkreiseinteilung weitgehend fest und schlägt lediglich eine Anpassung der Bemessungsgrundlage der Wahlberechtigten vor. Der FDP-Landtagsfraktion fordert dagegen eine grundlegende Reform, um nicht nur für mehr Gerechtigkeit bei den Stimmkreiszuschnitten zu sorgen, sondern auch die Größe des Bayerischen Landtags zu regulieren. Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Alexander Muthmann:

"Nur eine grundlegende Reform kann in Zukunft ein gerechtes bayerisches Wahlsystem garantieren. Denn aufgrund des demographischen Wandels driften die Stimmkreisgrößen innerhalb der Regierungsbezirke immer weiter auseinander. Gesetzlich sind möglichst gleich große Stimmkreise vorgesehen. Denn die Größe des Stimmkreises hat enormen Einfluss auf die Chancen der Listenkandidaten innerhalb einer Partei eines Regierungsbezirks. Denn wenn zwei Kandidaten einer Partei in ihren Stimmkreisen jeweils 10 Prozent erkämpfen, entfallen auf den Kandidaten im größeren Stimmkreis mehr Stimmen. Der Kandidat im kleineren Stimmkreis hat also deutlich geringere Chancen auf ein Listenmandat.

Wir fordern als FDP-Fraktion daher eine grundlegende Stimmkreisreform. Alle Stimmkreise in Bayern müssen wieder auf eine vergleichbare Größe gebracht werden, selbst wenn dies zu komplett neuen Zuschnitten führen sollte. Natürlich wollen wir dabei nicht an den Gemeindegrenzen rütteln und möglichst landkreiseinheitliche Stimmkreise schaffen. Aber schon jetzt haben wir in einigen Regionen inkonsequentes Stückwerk, das endlich grundlegend reformiert werden muss. Die Flickschusterei der Staatsregierung ist dabei zu wenig.

Zudem muss auch das Wahlrecht auf den Prüfstein, um die Gefahr eines immer größeren Aufblähens des Landtags zu verhindern. Die Bayerische Verfassung sieht eigentlich nur 180 Landtagsabgeordnete vor. Aufgrund von 10 Überhang- und 15 Ausgleichsmandaten besteht das Parlament aktuell aber schon aus 205 Mitgliedern. Und durch die zunehmenden Veränderungen im Parteiensystem ist ein weiteres Anwachsen nicht ausgeschlossen. Dies gilt es zu verhindern."

Hintergrund: Das Bayerische Wahlgesetz fordert, dass die Stimmkreise innerhalb eines Regierungsbezirks maximal 15 Prozent größer und maximal 15 Prozent kleiner als der Durchschnittsstimmkreis sein sollen. Die Zahl der Ausnahmen, die bis zu 25 Prozent drunter oder drüber liegen, ist jedoch erheblich. Am deutlichsten divergieren die Extreme in der Oberpfalz: Dort liegt mit Regensburg-Stadt der größte Stimmkreis 21,21 Prozent über dem Schnitt, während Tirschenreuth als kleinster 24,48 Prozent darunter liegt. In der Summe liegen die Stimmkreise also um 45,69 Prozentpunkte auseinander.

Pressefotos von Alexander Muthmann finden Sie hier.
 

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Jens Bauszus
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