HEUBISCH: Chancengleichheit an Hochschulen – 3G für Praxiskurse und Prüfungen
Zu Semesterbeginn noch als Präsenzlehre gestartet, gilt an den bayerischen Hochschulen inzwischen die 2G-Regelung für alle Studierenden. Dies führt zu einer Benachteiligung nicht oder nicht vollständig geimpfter Studierender insbesondere bei Praxiskursen oder bei Prüfungen. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die bayerische Staatsregierung daher in einem Dringlichkeitsantrag dazu auf, die Chancengleichheit an den Bayerischen Hochschulen wieder herzustellen und für praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Veranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, die 3G-Regelung zuzulassen. Dazu der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag Dr. Wolfgang Heubisch:
"In Bayern gilt 3G am Arbeitsplatz, in der U-Bahn oder auch an den Schulen. Warum dürfen dann Studierende nicht mit einer gut kontrollierten 3G-Regelung an die Unis? Aus der Antwort auf unsere Anfrage zum Plenum 'Studieren in der vierten Corona-Welle' am 1. Dezember 2021 geht hervor, dass es für praktische bzw. künstlerische Lehrveranstaltungen und Veranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, in der 15. BayIfSMV keine ausdrückliche Ausnahme von der 2G-Regel geben soll.
Für uns ist klar: Wir wollen keinen der Studierenden unverhältnismäßig benachteiligen, deren Studium mangels Alternativen nicht unnötig verlängern oder gar gefährden. Deshalb müssen Veranstaltungen der Hochschulen, die nicht digitalisiert werden können, unter 3G-Bedingungen sowie unter Beachtung der gängigen Hygiene- und Abstandsregeln wieder in Präsenz abgehalten werden dürfen. Die Staatsregierung muss dabei für genügend Testkapazitäten sorgen. Alle Studierenden brauchen den Zugang zu diesen Praxiskursen und zu Prüfungen."
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