MUTHMANN und THOMAE: Die Novellierung des PAG ist halbherzig und längst überfällig

Die Regierungsparteien haben sich heute auf eine Novellierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) geeinigt. Die vorgelegte Novelle korrigiert das geltende PAG in wesentlichen Teilen. Wie CSU und Freie Wähler zusammen mit dem Innenministerium mitteilten, soll die Gesetzesnovelle im Februar 2021 in den Landtag eingebracht werden. Dazu der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag Alexander Muthmann:

"Diese Korrektur ist notwendig geworden, weil das ursprüngliche Gesetz übereilt entstanden ist, ohne den notwendigen Expertenrat einzuholen. Das hatten Experten schon vor mehr als einem Jahr festgestellt. Die erhebliche Befugniserweiterung – die der Begriff der drohenden Gefahr mit sich brachte –  ist leider nach wie vor virulent.

Die Staatsregierung, CSU und Freie Wähler verkaufen den heute vorgelegten Gesetzentwurf als Gesetz, das die Bedürfnisse moderner Polizeiarbeit berücksichtigt, für mehr Transparenz sorgt und Missverständnisse ausräumen soll. Tatsächlich aber sind diese Korrekturen aus verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Gründen dringend geboten. Insofern ist die Vorlage dieser Novelle ein Jahr nach Veröffentlichung des Gutachtens reichlich spät."

Ebenfalls in diese Richtung hat sich Stephan Thomae, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, geäußert: "Die Novellierung des PAG durch die bayerische Landesregierung ist ein astreiner Etikettenschwindel. Trotz einiger Nachbesserungen begegnen große Teile des PAG nach wie vor erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dass die bayerische Landesregierung mit dem PAG erst weit übers Ziel hinausschießt und ihr halbherziges Zurückrudern jetzt auch noch als Stärkung der Bürgerrechte verkaufen will, ist scheinheilig."

 

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Fabienne Rzitki
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