SKUTELLA UND KALTENHAUSER: Staatsforsten müssen nachhaltig, modern und wirtschaftlich ausgerichtet werden

Zur Zukunft der Bayerischen Staatsforsten fand heute eine gemeinsame Expertenanhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forst und des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag statt. Das Projekt Forstbetrieb 2030 soll die Bayerischen Staatsforsten als modernes, leistungsfähiges Unternehmen aufstellen. Dazu der forstpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag Christoph Skutella:

"Wir Freie Demokraten setzen uns für eine nachhaltige Forstwirtschaft, einen kooperativen Naturschutz und ein modernes Jagdrecht ein. Nachhaltige Forstwirtschaft heißt für uns aber auch die Nutzung moderner Technik. Eine langfristige Strategie muss innovative und zukunftsfähige Digitalisierungsmöglichkeiten beinhalten. Durch Digitalisierung können Produktions- und Logistikprozesse rationalisiert und effizienter gestaltet werden. Der moderne Forstarbeiter arbeitet mit Smartphone und Drohne – steht aber derzeit nicht selten mit seiner ForestManager App im Wald und hat kein Netz. In vielen bayerischen Wäldern fehlt momentan nicht nur ein mobiles Breitbandnetz – häufig reicht die Verbindungsqualität nicht einmal zum Telefonieren. Um ein professionelles Datenmanagement und eine reibungslose Übermittlung von Informationen zwischen allen Beteiligten zu ermöglichen, brauchen wir flächendeckende Breitbandversorgung auch in unseren Wäldern."

Dr. Helmut Kaltenhauser, Sprecher für Haushalt und Finanzen ergänzt: "Der Staatswald ist ein ganz wesentlicher Teil des Staatsvermögens. Deshalb ist die Frage, ob die Staatsforsten ökologisch oder ökonomisch ausgerichtet werden sollen, nicht nur eine grundsätzlich politische, sondern auch eine finanzielle. Für mich ist klar: Auch die ökonomische Nutzung darf nicht völlig außen vor bleiben. Dabei müssen die Staatsforsten auch finanziell eine faire Chance haben. Dazu gehört, dass Jahresgewinne bei den Staatsforsten verbleiben und angesammelt werden dürfen, um schlechtere Jahre wie zuletzt wieder ausgleichen zu können. Auch die Tatsache, dass die Staatsforsten die Rückstellungen und die laufenden Lasten aus den Pensionen selbst tragen müssen, ist im staatlichen Umfeld des Freistaats, aber auch im Vergleich mit anderen Bundesländern eine Ausnahme und muss bei der betriebswirtschaftlichen Beurteilung der Staatsforsten berücksichtigt werden."


Hier finden Sie: 

_________________________________________________

Kathrin Krupka
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
& Social Media

FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag
Maximilianeum
81627 München
Tel: 089 4126 – 2704

kathrin.krupka@fdpltby.de  
www.fdpltby.de