Rechtswidrige Ausgangssperre: Bußgelder sollen zurückgezahlt werden

Die Ausgangsbeschränkung der Bayerischen Staatsregierung vom April 2020 war rechtswidrig – das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Auf Druck der FDP sollen nun die verhängten Bußgelder zurückgezahlt werden.

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Fordert bereits seit Tagen, dass zu Unrecht eingehobene Bußgelder zurückerstattet werden. Bayerns FDP-Fraktionsvorsitzender Martin Hagen.

„Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung die Position, die wir schon im April 2020 vertreten haben“, erklärte FDP-Fraktionschef Martin Hagen. Die CSU habe in der Corona-Politik jedes Augenmaß vermissen lassen. Den Bürgern, denen aufgrund dieser rechtswidrigen Verordnung ein Bußgeld auferlegt wurde, sollte das Geld automatisch zurückgezahlt werden, forderte Hagen: „Damit könnte der Staat einer Welle von Wiederaufnahmeverfahren zuvorkommen.“ Denn wenn keine allgemeine Erstattung erfolge, könne jeder einzelne Betroffene ein Wiederaufnahmeverfahren anstrengen. Wie das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks mitteilte, geht es um 22.076 Fälle. „Das sollten wir unseren Gerichten ersparen“, so Hagen.

Während die Staatsregierung zunächst erklärt hatte, erst die Urteilsbegründung abwarten zu wollen, hat sie inzwischen eine Kehrtwende gemacht: Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sprach sich nun ebenfalls für eine Rückzahlung der Bußgelder aus.