Pressemitteilung
KÖRBER zum verfassungswidrigen Mietenstopp: Gutes Zeichen für den bayerischen Wohnungsmarkt
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute das Volksbegehren Mietenstopp für unzulässig erklärt. Mietrecht sei Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren aber nur für Landesgesetze zulässig. Dazu der baupolitische…