Ausbau der Wasserkraft in Bayern

Das bewährte Zieldreieck der Energiewirtschaft „Versorgungssicherheit, Versorgungswirtschaftlichkeit und Umweltschutz/Klimaschutz“ erlangt aktuell wieder mehr Gültigkeit denn je. Die Versorgungssicherheit als Grundlage jeder hochentwickelten Zivilisation und Volkswirtschaft wurde von vorherigen Staats- und Bundesregierungen erkennbar vernachlässigt. Und auch von Versorgungswirtschaftlichkeit kann nicht die Rede sein, wenn in Deutschland aufgrund von staatlichen Abgaben regelmäßig die welt- und europaweit höchsten Strompreise von den Verbrauchern und der Wirtschaft bezahlt werden müssen. Zudem hatte beim Ziel „Umweltschutz“ bisher der kleinräumige Naturschutz vor Ort fälschlicherweise Vorrang vor dem Klimaschutz. Die Wasserkraft als Erneuerbare Energie befindet sich dagegen nahezu optimal in der Mitte des o.g. Zieldreiecks. Wasserkraft ist wichtig für die Netzstabilität und Notversorgung, da sie durch ihre Trägheit in den Schwankungen und ihre Grundlastfähigkeit in hervorragender Weise die Stromnetze stabilisiert und als schwarzstartfähiges Kraftwerk bei Blackouts einspringen kann. Wasserkraft mit ihren Querbauwerken dient zudem der Wasserhaltung, der Sicherung des Grundwassers, Schutz vor schnellem Abfluss bzw.  Austrocknung und dem Hochwasserschutz. Wasserkraftwerke leisten zudem direkten Umweltschutz, indem sie die Gewässer von Müll und vor allem Plastik befreien. Seit Jahren liegen bezüglich der Wasserkraft bei der Bayerischen Staatsregierung aber nur Absichtserklärungen vor (zuletzt „Energie innovativ“), jedoch ohne bisherige Umsetzung. 

Der Ausbau der Wasserkraft in Bayern muss daher endlich zielgerichtet realisiert werden. Wir Freie Demokraten Bayern fordern deshalb: Der Ausbau der Wasserkraft muss zur Erreichung eines hohen Ausbauziels von ca. 20 TWh pro Jahr an der bayerischen Stromversorgung deutlich forciert und als kritische Infrastruktur mit Systemrelevanz für die Versorgungssicherheit unter den Beteiligungsvorbehalt der Aufsichtsbehörden gestellt werden.

Hierzu müssen auch die Genehmigungsverfahren für Wasserkraft endlich beschleunigt werden. Dafür muss das nun - auch dank der FDP - gesetzlich festgestellte überragende öffentliche Interesse an der Wasserkraft (EEG 2023) das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren bestimmen, indem klare staatliche Erlasse, Rechtsverordnungen und Verwaltungshinweise an Naturschutzbehörden und Wasserwirtschaftsämter ergehen. Nach Ansicht von Experten wären unter günstigsten staatlichen Vorgaben von der Eingangsprüfung bis zum Bewilligungsbescheid ca. 12 Monate ausreichend.

Wasserkraft muss in Bayern darüber hinaus wieder in die Öffentlichkeit gerückt werden, gleichbedeutend mit den Erneuerbaren Energien Photovoltaik und Wind.

Wir fordern, die Ökovielfalt unserer Gewässer vor weiteren Eingriffen und Regulierungen zu schützen. Auch wenn wir der Wasserkraft als klimaneutraler Stromproduktionsmethode aufgeschlossen gegenüberstehen, dürfen wir die negativen Auswirkungen auf das Ökosystem Fluss nicht vernachlässigen. Beim Neubau von Wasserkraftwerken muss die Passierbarkeit für Fische (beispielsweise durch Fischtreppen oder Umgehungsgerinne) gewährleistet werden - zudem soll jeder Neubau auf negative ökologische Auswirkungen für den Lebensraum Fluss geprüft werden. Bereits bestehende Querbauwerke hingegen sollen grundsätzlich zügig und bürokratiearm mit Wasserkraftwerken wie etwa Schachtkraftwerken nachgerüstet werden können.

Außerdem fordern wir, Querbauwerke an Fließgewässern nach Möglichkeit zurückzubauen und durch umweltverträgliche Lösungen wie Sohlgleiten zu ersetzen. Gewässer, die keine Wasserstraßen sind, sollen renaturiert werden, sofern dies mit dem Hochwasserschutz verträglich ist.