Das Beste liegt vor uns – die Chancen des demografischen Wandels nutzen

Beschluss des 72. Landesparteitags vom 9.4. - 10.4. 2016 in Wolfratshausen Im Jahr 2015 sind in Bayern 3,3 Mio. Menschen über 60 Jahre alt. Im Jahr 2028 werden es bereits 4,1 Mio. Menschen sein, Tendenz weiter steigend. Der demographische Wandel stellt Bayern und ganz Deutschland vor wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Herausforderungen. Er bietet uns aber auch die Chance, unsere Gesellschaft neu zu gestalten, im Miteinander von Alt und Jung, getragen von Toleranz, Respekt und Mut. Das Ziel der FDP Bayern ist es, die Dynamik und Begeisterung der Jungen mit der Erfahrung und dem Wissen der Älteren zu vereinen. Unsere Aufmerksamkeit richten wir dabei gleichermaßen auf die Anerkennung und Honorierung der Lebensleistung der Älteren und die Sicherstellung der Zukunftschancen der jungen Generation. Unser Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme müssen flexibler und moderner werden. Unsere Bildungssysteme müssen lebenslanges Lernen unterstützen. Unsere Infrastruktur müssen wir anpassen, um Mobilität und Selbstständigkeit auch im Alter zu ermöglichen. Die FDP steht für zukunftsweisende, nachhaltige Konzepte für eine liberale Gesellschaft und Wirtschaft, die die Realität anerkennen. 1 Zukunftsweisende Bildung Wir setzen uns ein für die beste Bildung in Bayern in einem vielgliedrigen, durchlässigen Bildungssystem, um passgenaue Bildungsangebote in Stadt und im Land zu gewährleisten. Beides ist möglich.
  • Die FDP Bayern bekennt sich zum Erhalt der wohnortnahen Schule, als unerlässlichem Baustein einer flächendeckenden Bildungsinfrastruktur. Schulsprengel aber sollen künftig nicht mehr verpflichtend sein, sondern lediglich ein Recht auf Aufnahme darstellen.
  • Ein eigenverantwortliches Schulsystem, in dem Schulen sich mit eigenem Budget selbstständig optimal an den Bedarf anpassen können und sich die Finanzierung an der Schülerzahl orientiert.
  • Auch bei sinkenden Schülerzahlen über die nächsten Jahre sollen Lehrerstellen soweit erhalten werden, dass ein höherer Betreuungsschlüssel erreicht wird.
  • Ungelernte, vor allem Jugendliche, sowie junge Erwachsene ohne berufsbildenden Abschluss oder Schulabschluss sollen die Möglichkeit erhalten, sich in einzelnen Bereichen zu qualifizieren und dafür anerkannte Zertifikate zu erhalten. Gleichzeitig muss die Unsitte beendet werden, dass Lehrkräfte mit Zeitverträgen vor Beginn der Ferien ausgestellt und in die Arbeitslosigkeit geschickt werden, um sie sechs Wochen später wieder neu einzustellen. Dieses Verhalten ist des Freistaates Bayern unwürdig.
  • Mehr Flexibilität im Lehrerberuf ist nötig. Wir fordern dafür den Verzicht auf dieVerbeamtung sowie deutschland-, am besten aber europaweit einheitliche Qualitätsstandards für Hochschulabschlüsse für Lehrer, um diesen zu ermöglichen, örtlich mobil zu werden. Das gleiche gilt auch für die Vergleichbarkeit der Lerninhalte. Der Wettbewerb findet längst nicht mehr zwischen Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg statt, sondern weltweit. Deshalb benötigen wir bundesweit vergleichbare Standards. Dabei sollen nicht Lehrpläne vereinheitlicht werden, sondern Abschlüsse und die Lernziele, die in einer Jahrgangsstufe erreicht werden müssen.
  • Keine Absenkung der Qualitätsstandards oder Ausdünnung von Lehrinhalten bei Schul- und Hochschulabschlüssen zugunsten Erzielung höherer Absolventenzahlen oder Vereinheitlichung von Ausbildungszielen.
  • In einer älter werdenden Gesellschaft muss lebenslanges Lernen zur Selbstverständlichkeit werden. Wir fordern daher bessere Angebote von Weiterbildungsmaßnahmen während des Berufslebens und sinnvolle Umschulungsangebote an ältere Arbeitnehmer in körperlich anstrengenden Berufen, um diese länger am Erwerbsleben teilhaben zu lassen.
  • Hinsichtlich der neuzuziehenden Menschen kann die schnellstmögliche Integration nur durch Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen und durch das zügige Erlernen unserer Sprache gewährleistet werden.
2 Zukunftsfähige Sozialsysteme Der weiter steigende Altersdurchschnitt der deutschen Bevölkerung stellt die Sozialsysteme vor besondere Herausforderungen. Dem Versprechen von der sicheren Rente schenkt niemand mehr Glauben. Familien allein können die Versorgung von Kindern und die Selbständigkeit im Alter kaum noch gewährleisten. 2.1 Rente 2.1.1 Grundsystem der staatlichen Altersvorsorge
  • Das umlagebasierte System der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt als eine von drei Säulen der Altersvorsorge bestehen und wird zu Gunsten einer Stärkung der privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge durch Rentenkürzungen zurückgefahren, um die Demographiefestigkeit zu gewährleisten.
2.1.2 Renteneintritt
  • Ein starres Renteneintrittsalter entspricht nicht mehr den Lebensentwürfen des 21. Jahrhunderts. Künftig soll es möglich sein, den Renteneintritt frei zu wählen.
  • Die Altersrente ist unter versicherungsmathematischen Abschlägen vor Erreichen der Regelrenteneintrittsgrenze möglich.
  • Für niemanden soll Arbeit auch und gerade im Alter unattraktiv gemacht werden. Deshalb sollen jegliche Zuverdienste auf die abschlagsfreie Grundsicherung anrechnungsfrei bleiben.
2.1.3 Grundsystem der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
  • Verwendung der betrieblichen Altersvorsorge für den Erwerb von Wohneigentum. Vorhandenes Wertguthaben aus der betrieblichen Altersvorsorge darf beliehen oder vorläufig entnommen werden zum Erwerb von Wohneigentum.
  • Übertragbarkeit bei Wechsel des Arbeitgebers ist zu garantieren.
  • Das Ob und die Höhe privater und betrieblicher Altersvorsorge fallen in die individuelle Lebensplanung und Eigenverantwortung jedes Bürgers. Gerade Selbstständigen (und hierbei insbesondere Gründern) darf die notwendige Flexibilität für Investitionen in ihr Unternehmen gerade zu Beginn nicht genommen werden. Diese Investitionen sind auch ein gleichwertiger Weg der Vorsorge, die durch eine starre Beschränkung auf die Versicherungswirtschaft erschwert würden. Als Liberale wollen wir eine möglichst große Vielfalt der Vorsorgeformen (ohne Bevorzugung bestimmter Wege) sowie eine möglichst hohe Flexibilität in der Lebensplanung jedes einzelnen Bürgers ermöglichen.
2.1.4. Keine Durchgriffshaftung
  • Keine Durchgriffshaftung mehr für den Arbeitgeber (Haftung für die externe Zusage). Die Haftung des Arbeitgebers wird begrenzt auf die Verpflichtung (Garantie) zur Beitragsabführung.
2.2 Gesundheit und Pflege
  • Dies erfolgt über individuelle Versicherung bei privaten Anbietern, die ebenso wie die Versicherten zum Abschluss verpflichtet sind (doppelter Kontrahierungszwang). Der Sozialausgleich für diejenigen, die sich aus eigenen Einkünften keine Basisversicherung leisten können, wird aus Steuermitteln bestritten.
  • Ziel einer zukunftsorientierten Sozialpolitik muss es sein, Selbständigkeit im Alter zu erhalten. Hier sind flexible Modelle wie generationsübergreifende Wohnprojekte und Selbsthilfegruppen zu fördern, um die Pflege zu Hause durchführen zu können. Die wohnortnahe ärztliche, insbesondere auch notfallmedizinische, psychotherapeutische und die pflegerische Versorgung müssen flächendeckend sichergestellt werden.
  • Prävention ist die Herausforderung der Zukunft, um Menschen möglichst lange gesund und leistungsfähig zu halten. Nichtsdestotrotz fehlen oft wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, welche Präventionsmaßnahmen wirklich zielführend sind. Die FDP Bayern fordert daher, Präventionsmaßnahmen wissenschaftlich zu begleiten und damit einen effizienten Einsatz der Methoden zu erreichen. Prävention und Früherkennung sollen nicht zur Beruhigung des sozialen Gewissens dienen, sondern die Gesunderhaltung effektiv fördern.
  • Bei einem immer größeren Bedarf an Fachkräften im Pflege- und Gesundheitswesen müssen Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf der Suche nach einem Beruf attraktivere und qualitativ hochwertigere Ausbildungs- und Berufsbedingungen geboten werden. Die Rahmenbedingungen müssen sowohl hinsichtlich der finanziellen Situation als auch der gesellschaftlichen Anerkennung verbessert werden. Die geplante generalistische Ausbildung in der Pflege darf nicht zu einer schlechteren Qualität in der Altenpflege führen. Wir fordern zudem die Erleichterung der Zuwanderung nach Deutschland für qualifizierte Pflegekräfte auch aus Drittstaaten.
  • Mehr Vertrauen und Eigenverantwortlichkeit und weniger Kontrolle. Die bürokratischen Anforderungen in Pflegeheimen müssen auf ein erträgliches und inhaltlich sinnvolles Maß reduziert werden, um wieder Zeit für Zuwendung und Gespräch zu finden.
3 Flexibler Arbeitsmarkt Durch die demographische Alterung wird die Zahl der Erwerbspersonen stark sinken. Gleichzeitig erleben wir einen großen Zustrom durch Flüchtlinge aus verschiedensten Krisenregionen der Welt. Die Unternehmen stehen vor der Herausforderung, wie sie Personal an sich binden und neue Fachkräfte gewinnen können. Dies gilt umso mehr, als sich der Trend zur wissensbasierten Arbeitswelt fortsetzen und das Segment niedrigqualifizierter Arbeitsplätze weiter verringern wird. Um den notwendigen Bedarf an Fachkräften zu decken, müssenalle vorhandenen Potentiale im Inland ausgeschöpft werden, dies gilt insbesondere auch für die neu hinzugekommenen Flüchtlinge. Deren Integration kann vor allem dann gelingen, wenn auch eine Integration in den Arbeitsmarkt gelingt, vom ungelernten Arbeiter bis zum Akademiker. Es muss aber auch verstärkt qualifiziertes Personal aus dem Ausland gewonnen werden.
  • Die Entscheidung für Kinder darf nicht automatisch eine Entscheidung gegen den Beruf sein. Auch deshalb ist der Kinderfreibetrag auf das Niveau des Grundfreibetrages anzuheben. Die Eltern können sich dann frei für eine von ihnen gewählte Betreuungsform entscheiden.
  • Ältere Menschen sind mit ihrem Erfahrungsschatz ein wertvoller Teil vieler Betriebe und heute oft gesundheitlich in der Lage und motiviert, länger im Berufsleben zu bleiben. Der Staat sollte sich deshalb von einem starren Renteneintrittsalter verabschieden beziehungsweise Anreize schaffen, die körperliche Belastung für ältere Arbeitnehmer durch Weiterbildung oder Umschulungen zu reduzieren.
  • Die Subventionierung von Frühverrentungen (auch Rente mit 63) und Altersteilzeit ist einzustellen.
  • Deutschland soll für die Arbeitsmigration ein „Expression of Interest System“ einführen. Personen, die Interesse an Arbeit in Deutschland haben, melden sich über einen Online-Antrag und werden in einen Kandidaten-Pool der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen. Firmen können Vorschläge zu Ihrem Personalbedarf bei der Bundesagentur für Arbeit online selbst abrufen und geeignete Kandidaten, möglichst mit nur einem Klick, über die Agentur kontaktieren.
  • Um qualifizierten Zuwanderern einen Aufenthalt zur Arbeitssuche in Deutschland zu ermöglichen, soll zusätzlich ein Punktesystem eingeführt werden,das sich an Kriterien wie Bildungsgrad, Sprachkenntnissen, Alter und Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt orientiert.
  • Ausländische Abschlüsse sind schnellstmöglich zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen anzuerkennen.
  • In Zukunft soll es für Asylbewerber und auch abgelehnte Asylbewerber möglichsein, eine Aufenthaltserlaubnis mindestens für die Dauer einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses zu erhalten.
4 Nachhaltige Landesentwicklung und Infrastruktur
  • Die Infrastruktur muss sich den Menschen anpassen. Während immer mehr Menschen in die Ballungsräume sowie in die Hochschul- und Universitätsstädte ziehen, verliert der ländliche Raum zunehmend Einwohner.
  • Für eine nachhaltige Landesentwicklung Bayerns muss deshalb in den Ballungsräumen mehr Wohn- und Lebensraum geschaffen werden, etwa durch Nachverdichtung und zusätzliche Flächen in Städten der „kurzen Wege“ mit einem effizienten ÖPNV. Schnellere Genehmigungsverfahren in den Baugenehmigungsbehörden und eine Anpassung der Bayerischen Bauordnung sollen dies ermöglichen.
  • In betroffenen Regionen sollen steuerliche Anreize gerade für den Geschosswohnungsbau in Form einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) wieder eingeführt werden, um gerade in Ballungsräumen wichtige Impulse zu setzen und das Angebot an Wohnraum erhöhen.
  • Die bestehende Trennung zwischen Gewerbe und Wohnen muss flexibilisiert werden. Leider versuchen viele Kommunen die angespannte Situation im ländlichen Raum durch die Etablierung von Kommunalunternehmen (KU) entgegenwirken zu können. Wir fordern die stetige Überprüfung dieser Modelle und fordern die Kommunen auf, durch Auftragsvergabe und Kooperationsmodelle bestehende Privatunternehmen zu fördern, statt staatswirtschaftliche Experimente durchzuführen. Bestehende KU mit anhaltenden Negativbilanzen sollen aufgegeben und die Unternehmensanteile in die Privatwirtschaft veräußert werden.
  • Gleichzeitig ist es erforderlich, das „Gießkannen“- Prinzip in der Förderpolitik einzustellen. Gemeinden und Kommunen müssen vom Freistaat dort im Rückbau von nicht mehr benötigten Flächen und Gebäuden in Regionen unterstützt werden, wo diese nicht mehr benötigt werden. Dabei müssen Siedlungsschwerpunkte mit Nah- und Gesundheitsversorgung sichergestellt werden. Hierzu gehören auch eine ÖPNV- Verbindung, z.B. in Form von Anruf-Sammel-Taxis bzw. Kleinbussen und eine angemessene Internetverbindung.
5 Barrierefrei und nachhaltig bauen
  • Eine älter werdende (Single-) Gesellschaft benötigt mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und Wohnungen ohne Schwellen, um weiterhin selbstbestimmt leben zu können. Hierbei müssen wir anerkennen, dass im Bestand unserer Städte und Gebäude eine Barrierereduktion unser Ziel sein muss, da nicht jede DIN- Vorschrift sofort umgesetzt werden kann. Der Freistaat Bayern steht in der Pflicht, nicht nur Vorbild zu sein, mit seinen öffentlichen Gebäuden und im ÖPNV, bei Bahnhöfen, Bushaltestellen sondern für seine Barrierefreiheitspläne den Kommunen auch ausreichend Geldmittel bereitzustellen, um die ambitionierten Ziele der Staatsregierung bis 2023 umsetzen zu können.
  • Die überwiegende Mehrheit der Menschen will in den eigenen vier Wänden alt werden. Pflege im Alter zu Hause kommt den Staat auch günstiger. Dies entlastet die Pflegekassen. Gleichzeitig muss ein selbstbestimmtes Leben und Fortbewegen ermöglicht werden, um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in jeder Lebenslage zu sichern.
  • Neben einer wohnortnahen Versorgung (Nahversorgung, Gesundheit, Freizeit) müssen auch alternative Wohnformen, wie Senioren- WGs, Mehrgenerationenhäuser und betreutes Wohnen besser unterstützt werden.
  • Wohnen im Eigentum bedeutet Unabhängigkeit, gibt Sicherheit und reduziert Altersarmut. Wir fordern die Senkung der Grunderwerbssteuer sowie den Entfall beim Erwerb der ersten Immobilie. Wir unterstützen genossenschaftliche Modelle oder auch begünstigte Betriebswohnungen. Die Kleinvermieter sind im Mietrecht besser zu schützen. Dies lohnt sich auch für den Sozialstaat, da gerade bei sinkenden Renten oftmals Wohngeldunterstützung in Anspruch genommen werden muss.
6 Wandlungsfähige Gesellschaft: Eine Gesellschaft, deren Altersstruktur sich grundlegend verändert, steht vor immensen Herausforderungen. Wir würdigen die Lebensleistung älterer Menschen und wollen diesen die Chance geben, ihr ganzes Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Genauso muss die Politik die Interessen der jungen und der kommenden Generationen berücksichtigen, auch wenn sie zahlenmäßig kleiner und leiser werden. Für eine zukunftsfähige Gesellschaft fordern wir:
  • Familie ist für uns überall dort, wo mehrere Menschen gegenseitig Verantwortung füreinander übernehmen. Wir setzen uns daher für die Schaffung des neuen Rechtsinstituts der Eingetragenen Verantwortungsgemeinschaft ein, die allen volljährigen Personen (unabhängig vom Geschlecht) offen stehen und an die Stelle der traditionellen staatlichen Ehe treten soll.
  • Die Abschaffung der Altersobergrenze bei Bürgermeistern und Schöffen, um die Lebenserfahrung älterer Menschen sinnvoll nutzen zu können.
  • Die Anerkennung der ehrenamtlichen Leistungen älterer Menschen durch die Verbesserung des Angebots der Ehrenamtskarte. Dieses Angebot soll besser publik gemacht werden, die Voraussetzungen zur Erlangung einer solchen Karte sollen abgesenkt und die damit zu erhaltenden Vergünstigungen vor Ort ausgeweitet werden.
  • Das Wahlalter für die Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre herab zu setzen, um auch jüngeren Menschen mehr Gewicht bei demokratischen Entscheidungen zu verleihen und im gegenseitigen Respekt einer fortschreitenden Verlagerung des Alters der Wähler nach oben entgegenzuwirken.
  • Die Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe durch Schaffung von Begegnungsstätten für Jung und Alt und die Weiterführung der Förderung durch den Bund.
  • Die Benennung einer Ombudsperson für zukünftige Generationen im Landtag und im Bundestag, um bei jedem Gesetzesvorhaben den Aspekt seiner Auswirkungen auf die Zukunft zu prüfen und eine repräsentative Stimme für diejenigen zu haben, die selbst nicht dort sprechen können.