Europa stärken - Europa bürgerfreundlicher gestalten

Beschluss des Landesparteitags vom 19./20.11.2016
  1. Die FDP bekräftigt ihre Position als die Europapartei.
  2. Die FDP spricht sich für die Einberufung einer Europäischen Verfassungsversammlung aus. Die Verfassungsversammlung wird von den Bürgern der EU direkt gewählt. Es gilt das demokratische Prinzip: One man, one vote. Pro Millionen Einwohner wird ein Abgeordneter entsandt, mindestens jedoch ein Abgeordneter pro Mitgliedsstaat. Dabei muss in allen Staaten das gleiche Wahlrecht angewandt werden. Die FDP schlägt dafür eine Verhältniswahl mit landesweiten Listen vor.
  3. Diese Verfassung soll ein Europa von zwei oder gar mehr Geschwindigkeiten vorsehen, sodass die Staaten, die früher zu einer engeren Verbindung bereit sind diesen Weg auch verfolgen können, wenn der eine oder andere dazu gekommene Staat dazu noch nicht bereit ist.
  4. Der Aufbau der Europäischen Union muss für die Bürger verständlich werden. Deshalb strebt die FDP anstelle der Europäischen Kommission und des Europäischen Rats eine europäische Regierung mit an, die vom Parlament gewählt wird.

Diese Regierung hat deutlich weniger Minister als gegenwärtig die Kommission Kommissare beschäftigt (28!).

In jedem Fall wird es

- einen Präsidenten (gegenwärtig 3 + einen Vorsitzenden!)

- einen Außenminister

- einen Verteidigungsminister

- einen Finanzminister

- einen Umweltminister

geben.

  1. Es wird eine Neuordnung der Zuständigkeiten der Ebene Europa gegenüber der Ebenen Nationalstaaten geben, die konsequent dafür sorgt, daß auf der Europäischen Ebene nur die Aufgaben erledigt werden und werden dürfen, die nicht auf der Ebene der sehr unterschiedlich großen Nationalstaaten erledigt werden können.
  2. Die Verfassung wird Vorgaben für die gemeinsame Währung enthalten, die von allen Partnerländern, die den Euro haben bzw. haben wollen. eingehalten werden müssen. Sie wird weiter Regelungen enthalten, die ein Ausscheiden aus der gemeinsamen Währung dann ermöglichen, wenn die Voraussetzungen bei einem Land nicht mehr bestehen und ein Land daher die Währungsunion verlassen will oder das Parlament mit großer qualifizierter Mehrheit das Ausscheiden eines Partnerstaates verlangt.
  3. Die Europäische Union wird eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreiben.
Zur Erreichung dieses Zieles werden europäische Streitkräfte unter einheitlichem Oberbefehl aufgebaut, in die Schritt für Schritt nationale Armeen der Staaten, die sich daran beteiligen integriert werden. Der Einsatz europäischer Streitkräfte außerhalb des Ausbildungs- und Übungsbetriebs bedarf der Zustimmung des Europäische Parlaments oder eines hierfür eingerichteten Ausschusses. Für die Staaten, die zu diesem Schritt bereit sind, wird anstelle nationaler Nachrichtendienste für Auslandsaufklärung ein gemeinsamer europäischer Nachrichtendienst eingerichtet. 8. Das Europäische Parlament erhält alle traditionellen Rechte eines Parlaments z.B. das Budgetrecht, das Recht zur Stellung von Gesetzesinitiativen oder eben auch das Recht, die europäische Regierung zu ernennen oder zu entlassen.