Laufbahn zwischen Richter- und Staatsanwaltschaft trennen

Wir fordern eine stärkere Trennung der Laufbahnen von Richter- und Staatsanwaltschaft. Der Freistaat soll sich von der bisherigen Praxis des mehrfachen Laufbahnwechsels verabschieden und die Anzahl der Wechsel auf das notwendige Minimum reduzieren. Damit steigern wir die Attraktivität des Justizdienstes für Bewerberinnen und Bewerber, die zwar Karriere in der Justiz machen wollen, für die aber nur eine der Laufbahnen in Frage kommt. So wirken wir einem weiteren Absinken der Einstellungsnoten entgegen. Weiterhin sehen wir die unbedingte Notwendigkeit einer möglichst flexiblen Einsetzbarkeit der Bediensteten nicht als gegeben an. Wir setzen hier vielmehr auf langfristige Personal- und Stellenplanung. Grundsätzlich ist die Trennung der Laufbahnen aus unserer Sicht auch eine Frage der notwendigen Distanz zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten, die das Prinzip der Gewaltenteilung gebietet.

Forderungen