Missbrauchsfälle im Kirchenumfeld aufarbeiten, Opferhilfe stärken

Aus unserer Sicht darf die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Kirchenumfeld nicht allein den Kirchen überlassen werden. Insbesondere bei der Strafverfolgung darf es keine falsche Rücksichtnahme geben. Versäumnisse der staatlichen Institutionen von Staatsanwaltschaften bis zu den Jugendämtern in diesem Kontext müssen einer unabhängigen, externen Überprüfung unterzogen und konsequent aufgeklärt werden. Darüber hinaus fordern wir die Einrichtung einer unabhängigen Anlaufstelle für Missbrauchsopfer. Diese Stellen sollen den Opfern Hilfe in Krisen anbieten und sie zu wohnortnahen Therapie- und Selbsthilfeangeboten informieren und beraten. Sie sollen zudem über mögliche rechtliche Schritte aufklären – insbesondere in Bezug auf die Erstattung einer Strafanzeige, aber auch über die Möglichkeit einer Nebenklage oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese Stellen können außerdem bei der Beantragung der Opferentschädigung, etwa nach dem Opferentschädigungsgesetz, unterstützen. Die Staatsregierung sollte darüber hinaus bestehende Präventivmaßnahmen evaluieren und ein Gesamtkonzept zur Prävention und Früherkennung erarbeiten. Insbesondere Sensibilisierungsprogramme wie das Projekt „Trau Dich“ an Schulen sollten konsequent ausgeweitet werden, um Kinder und Jugendliche in Bezug auf mögliche Grenzüberschreitungen zu sensibilisieren und Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Forderungen